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Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

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empfohlene Beratung = angeratene Behandlung?

(Frage vom 2010-12-07 23:09:27 - diese Frage wurde 1077 mal gelesen)

Sehr geehrter Herr Waizmann,

ich möchte für meine Tochter eine Zahnzusatzversicherung mit KFO abschließen. Der Zahnarzt hatte eine KFO-BERATUNG empfohlen, passiert ist bislang noch nichts, weil gewartet werden soll, bis alle Milchzähne raus sind.

Ist eine empfohlene Beratung durch KFO gleichzusetzen mit einer angeratenen Behandlung?

Danke

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(Antwort vom: 2010-12-08 09:25:16 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

solange noch keine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung diagnostiziert wurde bzw. noch keine Behandlung konkret angeraten bzw. geplant ist, dürfte aus diesen Gründen einem Abschluss nichts entgegenstehen. Sollten Sie jedoch unsicher sein, ist es empfehlenswert, mit dem Zahnarzt zu klären, was er nun tatsächlich gemacht hat.

Sollte es zum Leistungsfall kommen, wird im Normalfall der Zahnarzt und/oder KFO-Spezialist angeschrieben und gefragt, ob der Versicherungsfall ggf. schon vor Vertragsabschluss eingetreten ist. Dieser muss / diese müssen dann korrekt antworten.

Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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