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3058 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen


Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Sehr geehrter Herr Waizmann, ich möchte mich an dieser Stelle nochmals für Ihre Unterstützung bedanken, so dass ich ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Dr. Marco Lovisa, Zahnarzt in Schwelm

ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...

hier finden Sie weitere Stimmen...

Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




empfohlene Beratung = angeratene Behandlung?

(Frage vom 2010-12-07 23:09:27 - diese Frage wurde 1078 mal gelesen)

Sehr geehrter Herr Waizmann,

ich möchte für meine Tochter eine Zahnzusatzversicherung mit KFO abschließen. Der Zahnarzt hatte eine KFO-BERATUNG empfohlen, passiert ist bislang noch nichts, weil gewartet werden soll, bis alle Milchzähne raus sind.

Ist eine empfohlene Beratung durch KFO gleichzusetzen mit einer angeratenen Behandlung?

Danke

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(Antwort vom: 2010-12-08 09:25:16 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

solange noch keine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung diagnostiziert wurde bzw. noch keine Behandlung konkret angeraten bzw. geplant ist, dürfte aus diesen Gründen einem Abschluss nichts entgegenstehen. Sollten Sie jedoch unsicher sein, ist es empfehlenswert, mit dem Zahnarzt zu klären, was er nun tatsächlich gemacht hat.

Sollte es zum Leistungsfall kommen, wird im Normalfall der Zahnarzt und/oder KFO-Spezialist angeschrieben und gefragt, ob der Versicherungsfall ggf. schon vor Vertragsabschluss eingetreten ist. Dieser muss / diese müssen dann korrekt antworten.

Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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