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Das sagen Kunden über uns
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Hallo, vielen Dank für die pompte Beantwortung, ich bin total begeistert. Viele Grüße ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
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Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...

ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...

Dr. Marco Lovisa, Zahnarzt in Schwelm

ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...

Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...

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Envivas der TKK: Rabatt entfällt nach GKV-Wechsel; Gibt es ein Sonderkündigungsrecht §40VVG?

(Frage vom 2010-12-09 14:22:10 - diese Frage wurde 905 mal gelesen)

Nach einem Wechsel von der TKK zu einer BKK entfällt der Rabatt bei der Envivas-Zahnzusatzversicherung. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Die Envivas bestreitet das.

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(Antwort vom: 2010-12-09 14:22:10 )

Das ist leider korrekt. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen dann nicht zu.

Das Sonderkündigungsrecht haben Sie nur, wenn der Versicherer die Leistungen kürzt oder die Beiträge erhöht, ohne dass die Leistungen steigen. Der Verlust eines Rabattes aufgrund GKV-Wechsel erfüllt die Voraussetzungen für ein Sonderkündigungsrecht nicht.

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