Bewertungen
3112 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen
Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Sehr geehrter Herr Waizmann,
vielen Dank für die zügige Rückantwort. Der Service ist sehr gut!
Mit freundlichen Grà ...
weiterlesen...
Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...
Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...
Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...
hier finden Sie weitere Stimmen...Insider-Hinweise:
- Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
- Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...
- Startseite HansWaizmann.de
- Forum Zahnzusatzversicherung
- Kostenübernahme für Vollnarkose bei der CSS?
- Forum: Fragen Zahnzusatzversicherung
- Forum: Zahnarzt-News Zahnzusatzversicherung
- Forum: Zahnzusatzversicherung für Kinder Forum
- Forum: Zahnzusatzversicherung im Test - Vergleich
Kostenübernahme für Vollnarkose bei der CSS?
Ich bin jetzt seit 2 Jahren Css-flexi Zahnzusatzversicherter.
Bei mir soll nun ein mit dem Kiefer verwachsener Weißheitszahn entfernt werden,
und das am liebsten unter Vollnarkose.
Übernimmt die CSS die Narkosearztkosten.
Falls ja, was muß ich tun?
Hallo lieber Fragensteller,
wie im Leistungskatalog unter Punkt 12 beschrieben verhält es sich bei Narkose wie folgt:
Der Tarif sieht Leistungen für „besondere Maßnahmen der Schmerzausschaltung“ vor, z. B. Hypnose und Narkose, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dies gilt auch bei nachweislicher „Zahnarzt-Angst“, sofern auch hier eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Allerdings müssen Sie die Zahnarzt-Angst mittels einem psychologischen Gutachtens einmalig beim Versicherer bescheinigen.
Dann sind auch künftige Behandlungen mit Vollnarkose kein Problem.
Weitere Forenbeiträge zu ähnlichen Zahnzusatzversicherung-Themen
- Envivas der TKK: Rabatt entfällt nach GKV-Wechsel; Gibt es ein Sonderkündigungsrecht §40VVG? - Zahnzusatzversicherung
- Implantatversorgung - Zahnzusatzversicherung
- empfohlene Beratung = angeratene Behandlung? - Zahnzusatzversicherung
- ZZV, arbeitslos, Angstpatient - Zahnzusatzversicherung
- Beitrag CSS? - Zahnzusatzversicherung
