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Frage nach fehlendem Zahn im Antrag

(Frage vom 2010-12-10 09:56:27 - diese Frage wurde 1603 mal gelesen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie hatten mir freundlicherweise einen ZZV-Antrag für einen Janitos DentalPlus zugeschickt. Ich versuche derzeit, diesen Antrag auszufüllen, bin mir aber in einem Punkt unsicher.

Und zwar geht es um die Frage "Fehlt mehr als 1 Zahn, die nicht durch Zahnersatzmaßnahmen ersetzt wurden und bei denen kein physiologischer Lückenschluss besteht?"
Mir fehlen nämlich derzeit zwei Zähne, bei einem davon ist jedoch fest eingeplant, diesen Anfang kommenden Jahres durch ein Implantat zu ersetzen.

Was mache ich nun mit dem Antrag?

Schreibe ich dort genau das hinein, also dass zwei Zähne fehlen, einer davon aber kurzfristig (auf eigene Kosten) ersetzt werden wird? Wenn ja, welche Auswirkungen hätte das auf den Vertrag? Müsste ich dauerhaft mit der Leistungsstaffelung FZ 2 rechnen? Oder vorübergehend bis der Zahn ersetzt wurde? Oder könnte ich von Anfang an FZ 1 in Anspruch nehmen?

Oder sollte ich den einen fehlenden Zahn "verschweigen", weil er ja sowieso kurzfristig (innerhalb der sowieso bestehenden Wartezeit) wieder da sein wird?

Oder sollte ich einen Antrag erst nach Einsetzen des Implantats stellen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kulpa

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(Antwort vom: 2010-12-10 09:56:27 )

Sehr geehrter Fragensteller,

Sie müssten in diesem Fall dann angeben, dass Ihnen 2 Zähne fehlen und müssten die Frage nach geplanten Zahnersatz-Maßnahmen mit "JA" beantworten.

Daraufhin müssten Sie die gesonderte Zahnstaffel für 2 fehlende, nicht ersetzte Zähne annehmen. Allerdings können Sie diese Zahnstaffel wieder aus dem Vertrag nehmen lassen, sobald die jetzt angeratene Maßnahme erfolgt und abgeschlossen worden ist. Dann würde wieder die normale Staffel mit den kundenfreundlichen Begrenzungen gelten.

Die zweite und wohl bessere Möglichkeit allerdings wäre, mit dem Abschluss des Vertrags zu warten, bis die jetzt geplante Maßnahme durchgeführt und abgeschlossen worden ist. Dadurch sparen Sie sich eine Menge Unannehmlichkeiten, die Sie sonst hätten, bis der Vertrag dann letztendlich in dem von Ihnen gewünschten Zustand wäre.

(Antwort vom: 2011-07-31 00:07:57 )

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