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Das sagen Kunden über uns
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Lieber Herr Waizmann, vielen Dank, dass Sie sich so für mein Anliegen eingesetzt haben. Ohne Ihre Verbindungen in d ... weiterlesen...


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Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...

Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...

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Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
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Schlechte Erfahrungen mit CSS oder Janitos?

(Frage vom 2010-12-10 10:52:38 - diese Frage wurde 8822 mal gelesen)

Sehr geehrter Herr Waizmann,
entsprechend Ihrem Online-Rechner stehe ich vor der Entscheidung, entweder die CSS Zahnarzt plus oder Janitos dental plus Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Nun habe ich in letzter Zeit auch einige negative Kritiken über die CSS gelesen, dass diese erneut mit Prüfungen und mehrfachen Rückfragen beim Zahnarzt beginnt, wenn es um die Erstattung größerer Leistungsfälle geht. Es entsteht der Eindruck,dass die CSS nur für die PZR oder kleine Leistungsfälle zuverlässig leistet. Welche Erfahrung haben Sie denn mit der CSS gemacht? Gibt es hier Komplikationen oder erneute Prüfungen vor der Erstattung? Wie steht es mit der Erreichbarkeit der Ansprechpartner?

Da ich auch von einer Beitragserhöhung der CSS gelesen habe, ist meine nächste Frage, wann diese stattfinden wird und ob die neuen Beiträge Ihnen bereits bekannt sind.

Zur Janitos möchte ich Sie ebenfalls gerne fragen, ob Sie hier bereits Erfahrungen mit der Erstattung gemacht haben. Und erwarten Sie auch hier in den nächsten Jahren Beitragserhöhungen oder eine Erschwerung der Annahmekriterien?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
A.D.
(Antwort vom: 2010-12-13 11:06:33 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
der Tarif Janitos Dental Plus ist ein Tarif mit einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis. Bezüglich Leistungsfälle haben wir bei diesem Tarif jedoch noch keine Erfahrungen, da der Tarif erst seit 6 Monaten abschließbar ist und es aufgrund der Wartezeit von 8 Monaten bisher noch keine Erstattungen gab.

B)
Es ist uns durchaus bekannt, dass die CSS häufig sehr genau prüft, ob sie in der Leistungspflicht steht oder eben nicht. Es ist allerdings auch verständlich, wenn ein Versicherer, der ein unbegrenztes Leistungsversprechen, wie bei der CSS gegeben, ab Vertragsbeginn rechtlich zusagt, sicher gehen will, dass er nicht mit Schadensfällen belastet wird (womit ja auch alle anderen Versicherten belastet werden – und davon hängt die Prämie ab), die womöglich vor Vertragsbeginn diagnostiziert worden sind bzw. diagnostizierbar und somit absehbar waren. Und leider ist es schon so, dass der Versicherer immer wieder auf Fälle stößt, bei denen er tatsächlich ganz und gar nicht leisten muss. Von den Leistungen her ist der CSS ZahnarztPlus ein eindeutiger TopTarif.

C)
In unserem Online-Beitragsrechner befinden sich bereits die aktualisierten Beiträge der CSS. Im Ergebnis finden Sie zudem einen Link zuerst auf die einzelnen Tarif (dort bitte auf den Tarif CSS ZahnarztPlus klicken) und dann finden Sie links den Link „9. Beitragsentwicklung CSS ZahnarztPlus“.

D)
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass der Janitoszahntarif, ebenso wie der ZahnarztPlus von der CSS, auch ein Tarif ohne Altersrückstellung ist. Es gibt also jedes Jahr eine kleine Beitragserhöhung um ca. 50 - 70 Cent.

Vergleicht man die beiden Tarife CSS ZahnarztPlus und Janitos (siehe auch hier: http://www.hanswaizmann.de/zahnzusatzversicherung/id/159), so kann man zwar bessere Leistungsmerkmale beim CSS ZahnarztPlus finden, das bessere Preis-Leistungsverhältnis bietet jedoch eher der Janitos Dental Plus.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2011-05-23 12:15:58 )

Hallo!

Leider muss ich bestätigen, dass es sich mit der CSS so verhält, wie es A.D. in seiner/ihrer Frage schildert. Aber in meinem Fall blieb es nicht dabei, dass die CSS anhand zahnärztlicher Unterlagen prüfte und und daraufhin die Leistung verweigerte, sondern mich sogar aus der Versicherung "hinauswarf" mit dem Vorwurf grob fahrlässiger falscher Angaben!!
Inzwischen weiß ich (TIPP!!!), dass man die Angaben beim Antrag nur mit Hilfe des Zahnarztes machen sollte!!! Das war mir aber vor drei Jahren nicht klar, und ich hatte meine Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Da stehen dann beim Zahnarzt hinter irgendwelchen Zähnen Fragezeichen, nach dem Motto: muss beobachtet werden etc., wovon man als Patient keine Ahnung hat.
Eine unschöne Sache...!

(Antwort vom: 2011-05-24 10:25:12 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
wenn man über uns (www.hanswaizmann.de) abgeschlossen hat und unser Kunde ist, genießt man ja stets den vollen WaizmannPro-Service. Bitte als Kunde die Fragen und Anliegen einfach an info@hanswaizmann.de oder an die persönliche erhaltene Emailadresse senden. Wir schauen uns dann so einen Fall immer sofort an und handeln umgehend entsprechend.

B)
Ich kann das nicht bestätigen, dass man den Antrag nur mit dem Zahnarzt ausfüllen kann. Was wir Anfragern und Antragstellern allerdings immer wieder empfehlen ist, mit dem Zahnarzt noch einmal eventuelle Unklarheiten aufzuklären, also im Prinzip klarzustellen, ob denn nun etwas angeraten ist oder nicht. (Das geht häufig sogar mit einem kurzen Telefongespräch.) Schließlich ist es ja auch der Zahnarzt, der im Versicherungsfall angeschrieben und befragt wird und dann korrekt antworten muss. Somit kann man beim Zahnarzt auch erfragen, was er bei einer Rückfrage antworten müsste.

Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2011-07-30 14:42:16 )

Dude, right on there brtheor.

(Antwort vom: 2012-02-15 13:57:14 )

Janitors? Was für ein Rotzaden!

Da macht man mich verantwortlich wenn Versicherungsbeiträge nicht gedeckt sind Obwohl eine Einzugsermächtigung vorliegt. Ich bekomme Mahnungen nach hause, erteile erneut eine Einzugsermächtigung & erfrage nach einer Kontonr. um den Betrag selbst einzahlen zu können.
Jetz wurde mir gekündigt mit der Aufforderung, 56€ Aufwandsentschädigung zu bezahlen wg der "Arbeit" die man mir mir hatte. Ich habe noch NIE einen Anspruch geltend gemacht bei denen. Ein Einspruch meinerseits wurde abgelehnt denn man habe mich ja mit Mahnschreiben an meine Zahlungen erinnert .. Sollte ich nicht zahlen wird ohne umschweife binnen 14 Tagen ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

Leute, lasst die Finger von denen ..

(Antwort vom: 2012-02-15 13:57:14 )

Janitors? Was für ein Rotzaden!

Da macht man mich verantwortlich wenn Versicherungsbeiträge nicht gedeckt sind Obwohl eine Einzugsermächtigung vorliegt. Ich bekomme Mahnungen nach hause, erteile erneut eine Einzugsermächtigung & erfrage nach einer Kontonr. um den Betrag selbst einzahlen zu können.
Jetz wurde mir gekündigt mit der Aufforderung, 56€ Aufwandsentschädigung zu bezahlen wg der "Arbeit" die man mir mir hatte. Ich habe noch NIE einen Anspruch geltend gemacht bei denen. Ein Einspruch meinerseits wurde abgelehnt denn man habe mich ja mit Mahnschreiben an meine Zahlungen erinnert .. Sollte ich nicht zahlen wird ohne umschweife binnen 14 Tagen ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

Leute, lasst die Finger von denen ..

(Antwort vom: 2012-09-07 10:15:46 )

Ich möchte hier meine ganz persöhnlichen Erfahrungen mit der CSS Versicherung schildern.
Nach nunmehr 6 Monaten bin ich zu den im Vertrag zugesicherten Leistung nun endlich gekommen.Erst nachdem ich den Ombudsman im Schlichtungsverfahren eingeschaltet hatte, war die CSS bereit meine Wurzelkanalbehandlung zu bezahlen.Es wurde immer darauf verwiesen, dass ich meine Krankenakte einreichen sollte!!!Dies ist schlichtweg nicht zulässig in Deutschland und ich beharrte darauf, dass ich der Forderung nicht nachkommen wolle.So wurde die Kostenerstattung verweigert.
Ich finde, dass dies kein seriöses Geschäftsgebahren darstellt-es darf sich jeder seine eigene Meinung bilden.Aber auf Basis unberechtigter Forderungen die Leistungen zu verweigern, ist schon ein starkes Stück.



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