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Hallo Hr. Waizmann,
die Fragen wurden bestens und für mich verständlich beantwortet.
Mit freundlich grüßen
...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
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Ergo Direkt DentiGent
guten Tag ich habe eine Frage bezüglich Ergo DirektDentigent.
Die Antragsunterlagen habe ich bereits von Ihnen. Ich hatte vor 6 Jahren einen Unfall und habe dabei 5 Zähne im Oberkiefer verloren. Habe z.Z. eine Teilprothese, die ich eventuell in 2-3 Jahren durch 5 Implantate ersetzen lassen möchte.
Ist es möglich, dass eine Zahnzusatzversicherung sich an den hohen Kosten beteiligt?
Ich bin z.Z. auch bei der Hanse Merkur versichert, die meinen fehlenden Zähne
(Prothese) gegen Zuschlag mitversichert hat.
Hätte ich bei der Ergo Direkt DentiGent auch Anspruch auf Leistung in meinem Fall ? Leider hatte ich vor dem Unfall vor 6 Jahren noch keine Versicherung!
Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar.
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Antwort auf Ihre Frage (Ihre Fragen finden Sie weiter unten):
Sehr geehrte Fragenstellerin,
ein wichtiges Versicherungssprinzip lautet: Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muß also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das: Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers. Mehr darüber ist auch ONLINE - unter Fragen & Antworten Nr. 4 eingehend dargestellt.
Dazu ein sicher verständlicher Vergleich: " Sie müssen ein Haus bevor es brennt feuerversichern. Wenn Sie den Versicherungsvertreter erst dann fragen, wenn es schon brennt, ist es zu spät, dann lehnt er bzw. die Versicherung logischerweise ab. Dieser Sachverhalt gilt generell und hat nichts mit den äußerst großzügigen Aufnahmebedingungen der Signal zu tun.
Es kommt immer wieder vor, dass im Gegensatz zu den vorherigen Feststellungen ein Zahnarzt in den Mund sieht und feststellt, dass irgendwann später evtl. dieses oder jenes an den Zähnen gemacht werden könnte. Wenn Maßnahmen nicht konkret angeraten werden, sondern nur völlig vage und offen in der Zukunft liegende mögliche Maßnahmen erkärt werden, dann ist damit noch kein Versicherungsfall konkret eingetreten.
Wichtig ist auch zu wissen: Es kommt darauf an, ob der Zahnarzt bei späterer Befragung durch den Versicherer, im Leistungsfall, wozu der Versicherer natürlich berechtigt ist, bestätigen würde, dass bei Vertragsschluß keine Maßnahmen konkret geplant oder angeraten waren, dann können Sie auch kein Problem haben.
Daher: wenn ein Zahnarzt rein informell sagt, was er später mal - irgendwann vielleicht, wenn überhaupt - machen könnte dann ist das keine konkret angeratene geplante Maßnahme und ein Versicherungsfall bei Vetragsabschluß ist nicht eingetreten bzw. liegt nicht vor.
Bei Rückfrage von heute auf damals, muß der Zahnarzt aber dies auch wie im Eingangssatz so bestätigen. Dazu würde ich den Zahnarzt informieren. Die Zahnäzrte haben leider was solche versicherungsrechtlichen Sachverhalte angeht oft nicht die geringste Ahnung. Klären Sie Ihren Zahnarzt daher am besten auf, wenn Sie später was machen lassen, daß er vom Versicherer befragt werden kann und wie die Sachlage ist. Am besten also, wenn Sie Ihren Zahnarzt korrekt informieren und quasi erklären was er tun soll, damit es nicht zu Unstimmig-keiten kommt. Wenn es so war, dass von irgendwann könnte oder könnte nicht, dieses oder jenes mal zu machen sein gesprochen worden ist, wenn also versicherungsrechtlich vom Zahnarzt vor Vertragsbeginn nichts konkretes geplant bzw. angeraten war, können Sie kein Problem im Leistungsfall haben.
Nur muß später aber auch, im Falle einer Rückfrage des Versicherers, die Antwort Ihres Zahnarztes genau dieser Aussage/Feststellung entsprechen.
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