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3113 echte Kundenbewertungen
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Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Das sagt Herr W. über hanswaizmann.de:
herzlichen Dank für die Info und ihren guten Service! Viele Grüße nach München (habe bis Juli 2003 auch dort gewohnt ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Dr. Ulrich Hofmann,, Zahnarzt in 95444 Bayreuth

Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...

Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...

hier finden Sie weitere Stimmen...

Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Kann ich eine Kündigung widerrufen?

(Frage vom 2010-12-14 08:04:45 - diese Frage wurde 2482 mal gelesen)

Guten Tag,

nachdem ich den Nachtrag zum Versicherungsschein meiner ergänz. Krankenversicherung erhalten habe ((CSS-Versicherung), habe ich mein Sonderkündigungsrecht genutzt und mit Schreiben vom 1.12.2010 gekündigt.

Dies wurde mir mit Schreiben vom 2.12.2010 bestätigt.

Jetzt sind mir Zweifel gekommen, ob ich die richtige Entscheidung
getroffen habe. Bevor ich nun weiter hin und her überlege, wollte ich
nachfragen, ob es überhaupt möglich wäre, meine Kündigung rückgängig zu
machen?

Wenn ja, was müsste ich tun?
Vielen Dank für Ihre Antwort und Gruß


(Antwort vom: 2010-12-14 08:04:45 )

Liebe Anfragerin,

Sie müssen dies schriftlich und mit einer Stellungnahme, dass Ihr Zahnstatus unverändert positiv ist und keine Behandlungen anstehen, an die VOLZ Makler Consulting schicken.

Dann sollten Sie eigentlich einen Bescheid der CSS erhalten, dass die Kündigung zurückgenommen wird.

Das Schreiben richten Sie an:

VOLZ Makler Consulting GmbH
i. A. der CSS Versicherung AG
Postfach 82 49
48044 Münster
Fax-Nummer.: 0800-8277277
Emailadresse : info@cssversicherung.com



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