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Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

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Zweite Zahnzusatzversicherung, ohne doppelte Inanspruchnahme

(Frage vom 2010-12-18 17:09:53 - diese Frage wurde 2015 mal gelesen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zur Zeit eine Signal Iduna Versicherung, die 20% auf die Gesamtrechnung erstattet. Ich möchte gerne in den Vertrag Ergo Dentigent LS wechseln. Zur Zeit sind Maßnahmen leider angeraten. Diese wollte ich auch jetzt noch machen lassen. Die Signal kann ich zur Zeit erst im März für Juni kündigen. Kann ich paralell jetzt schon den Ergo abschließen? Wenn es später Probleme mit den Zähnen gibt, die jetzt gemacht werden, sind diese dann auch vom Versicherungsschutz der Ergo ausgenommen. Für diese Zähne würde ich ja die Signal Iduna, die ich schon über 5 Jahre habe, in Anspruch nehmen. Ein Zahn müßte noch edodontisch behandelt werden. Wenn ich dafür keine Leistung im Anspruch nehme, und der Zahn aber später Probleme macht, steht die Ergo dann dafür ein? Soll ich nach Abschluß der Behandlungen vom Zahnartzt was schriftliches anfordern, das zur Zeit keine weiteren Behandlungen angeraten sind? Kann man das Weizmann-Team auch telefonisch erreichn? Meine Geschichte ist etwas kompliziert, desshalb habe ich Angst, später mit der neuen Versicherung Probleme zu bekommen. Den Ergo-Vertrag würde ich gerne über Ihr Team abschließen.
Mit freundlichen Grüßen Marion

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(Antwort vom: 2010-12-20 10:23:05 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
grundsätzlich ist der Abschluss des Tarifes ERGO Direkt DentiGent auch dann möglich, wenn derzeit noch ein anderer Vertrag (weiter-)läuft.


B)
Wenn Sie jetzt einen Tarif neu abschließen, jedoch bereits Versicherungsfälle vor diesem Vertragsabschluss eingetreten sind, werden diese bereits eingetretenen Versicherungsfälle vom neuen Versicherer nicht mitversichert.
Ein wichtiges Versicherungsprinzip lautet:
Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist.
Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das:
Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.


C)
Es bedarf keiner schriftlichen Bestätigung durch den Zahnarzt, dass Behandlungen komplett und erfolgreich abgeschlossen sind. Wenn eine solche gebraucht wird, z.B. weil der Versicherer prüft, ob er auch in der Leistungspflicht steht, wird er den Zahnarzt anschreiben und eine entsprechende Auskunft anfordern.


D)
Grundsätzlich wäre natürlich auch telefonische Beratung bei uns denkbar. Allerdings sind wir ein kleiner Familienbetrieb der mittlerweile ein sehr hohes Aufkommen an Kundenanfragen und Antragsanforderungen reibungslos bewältigt. Daher bitte ich Sie um ein gewisses Verständnis, dass wir versuchen, möglichst rationell vorzugehen und daher Anfragen in erster Linie per E-Mail beantworten. Sie können uns diese gerne direkt an info@hanswaizmann.de senden. Das funktioniert erfahrungsgemäß wirklich hervorragend - Sie bekommen von uns auch auf komplexe Fragen innerhalb kürzester Zeit ausführliche und kompetente Antworten.

Die meisten Fragen tauchen ganz einfach immer wieder auf, so dass wir in den letzten Jahren fast jede erdenkliche Frage schon einmal per E-Mail beantwortet haben. Der Zeitaufwand, einen komplexen Sachverhalt via E-Mail zu erklären ist wesentlich geringer als wenn ich das am Telefon machen würde. Wir gehen selbstverständlich trotzdem individuell auf Ihre Fragestellung ein, d.h. Sie brauchen keine Angst zu haben, mit Textbausteinen abgespeist zu werden, die womöglich am Thema vorbeigehen; das ist sicherlich nicht der Fall.

Zahlreiche positive Kundenrückmeldungen bestätigen uns, dass man mit unserem Service sehr zufrieden ist.

Unsere "Mail-Hotline" (so nenne ich das jetzt einfach mal) hat zudem auch noch zwei weitere Vorteile für Sie:

1. Wenn die vielen Interessenten alle per Telefon anfragen würden - die Folge wäre ein ständig besetztes Telefon und schlechte Erreichbarkeit, was sicherlich zu Frustrationen führen würde - das möchten wir Ihnen und uns ersparen.

2. Es gibt einen schönen Spruch, der da lautet: "Wort verlässt, Schrift hält fest"

Wer hat das nicht schon mal selbst erlebt? Man erhält telefonisch eine Auskunft und die stellt sich hinterher als falsch heraus. Plötzlich will der Sachbearbeiter, mit dem man gesprochen hat, nichts mehr von der Auskunft wissen (sofern man überhaupt noch weiß mit wem man gesprochen hat).

Unsere Auskünfte hingegen erhalten Sie schriftlich, d.h. diese sind nicht unverbindlich, sondern diese haben für Sie volle Verbindlichkeit.

Wenn es in Ausnahmefällen um komplexere Fragen geht, die wir nicht oder nur unzureichend per Mail beantworten können, dann bekommen Sie von uns natürlich umgehend unsere Hotline-Telefon-Nummer, unter der Sie uns dann im Normalfall ohne Warteschleife auch gut erreichen können, um das Problem telefonisch zu klären. Vorsorglich können Sie uns auch Ihre Telefonnummer mitteilen, und wann Sie am besten erreichbar sind, dann können wir auch auf Sie zukommen, falls es mal wirklich zu komplex wird, und Ihnen telefonisch helfen.

Aber das wird sich nach unserer langjährigen Beratungspraxis auf Ausnahmen beschränken.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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