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Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

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Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

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Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...

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Wann sind behandelte Zähne wieder Versichert?

(Frage vom 2010-12-20 15:18:09 - diese Frage wurde 1435 mal gelesen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre schnelle und umfassende Antwort. Leider ist eine Frage noch offen geblieben. Da Behandlungen noch angeraten sind möchte ich diese noch machen.assen. Es kann sein, daß ich dann schon die Ergo abgeschlossen habe. Das ich für diese Zähne keinen Anspruch gegenüber der Versicherung (Ergo) habe, war mir schon klar. Ich möchte nur wissen, ob wenn später an diesen Zähnen wieder was gemacht werden muß, ob dann die Versicherung Leistung erbringt. Wenn z. B. ein Zahn wurzelbehandeklt wird, und dieser nach 4 Monaten Probleme macht kann ich dann die Ergo in Anspruch nehmen? Außerdem muß ich den Zahnarzt wechsel, wegen Pfusch, wenn dann die Versicherung im Leistungsfall um Auskunft bei diesen Zahnarzt bittet, wird er sagen da war Behandlungsbedarf. Diesen will ich aber durch einen anderen Zahnarzt beheben lassen. Danach wäre dann kein Behandlungsbedarf mehr. aber ich wäre dann schon bei der Ergo und diese wird sich fragen, warum ich alles selbst bezahlt habe. Ich habe angst, daß ich dann später im Regen stehen werde. Meine jetzige Versicherung ist zwar schon gut. Nur bei Zahnerhalt wären dann die möglichen Restkosten für mich dann immer noch zu hoch.
mit freundlichen Grüßen Marion

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(Antwort vom: 2010-12-22 10:39:06 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

A)
wenn Zähne nach einer komplett abgeschlossenen Behandlung wieder in Ordnung sind, können sie mitversichert werden. Ob, bzw. genauer gesagt nach welchem Zeitraum bei einer Wurzelbehandlung diese als erfolgreich abgeschlossen angesehen werden kann, kann Ihnen Ihr Zahnarzt sagen. Nach unserer Kenntnis, gibt es nach einer derartigen Behandlung für einen bestimmten Zeitraum (bitte den Zahnarzt fragen wie lang) das Risiko der Nachbehandlung, wenn die Maßnahmen nicht erfolgreich war. Wenn innerhalb dieses Zeitraums kein Nachbehandlungsbedarf auftritt, gelten die Zähne danach regelmäßig als erfolgreich versorgt.
Sobald also eine Wurzelbehandlung in diesem Sinne erfolgreich abgeschlossen ist und keine weiteren Behandlungen angeraten oder notwendig sind, ist ein Abschluss unkompliziert möglich und die erfolgreich behandelten Zähne sind dann später auch mitversichert.


B)
Wenn ein Zahnarztwechsel noch nicht lange zurückliegt, werden bei einer Zahnarztrückfrage auch durchaus immer wieder mal beide Zahnärzte angeschrieben.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

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