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Hallo Herr Ferdinand!
Vielen Dank für Ihre superschnelle Antwort und Ihr Prüfungsangebot!
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Signal Dent-Max bei 5 fehlenden Zähnen möglich?
ich habe eine Frage: Ist der Tarif Signal Dent-Max auch abschließbar bei 5 fehlenden Zähnen (durch Unfall) die noch nicht ersetzt sind ?
Gibt es Versicherungen ohne Zahnfragen bzw. wo ich trotz der fehlenden Zähne versichert werde?
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Tarif Signal DENT-MAX ist nur bis zu maximal 3 fehlenden Zähnen abschließbar.
Für die Aufnahme in diesen Tarif gibt es ein Punktesystem. Fehlende Zähne geben pro Zahn 40 Punkte, ersetzte Zähne geben pro Zahn 20 Punkte. Ab einer Zahl von über 120 Punkten, ist der Tarif nicht mehr abschließbar.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
grundsätzlich mal wäre z.B. ein Abschluss der Tarife Signal A oder Signal B möglich oder der ERGO direkt DentiGent.
Zu fehlenden Zähen jedoch noch folgende Information:
Fehlende Zähne "können" bei manchen Versicherern mit versichert werden.
Das geht allerdings nur, sofern ein "Versicherungsfall" bzgl. der fehlenden Zähne noch nicht eingetreten ist. Wenn ein Ersatz der fehlenden Zähne bereits vor Vertragsabschluss notwendig, angeraten oder geplant war, dann können fehlende Zähne nicht mehr mit versichert werden.
Wenn Sie also z.B. schon seit mehreren Jahren einen fehlenden Zahn haben, der nicht ersetzt werden muss und wo auch kein Ersatz angeraten war, dann kann dieser prinzipiell mit versichert werden. Wenn dann irgendwann später ein Ersatz doch mal notwendig sein sollte, dann wäre dieser auch prinzipiell erstattungsfähig.
Wenn Sie aber z.B. erst vor kurzem einen Zahn gezogen bekommen haben, wo der Zahnarzt gesagt hat, dass dieser Zahn ersetzt werden sollte, dann kann dieser natürlich nicht mehr mit versichert werden, weil dann der sog "Versicherungsfall" bereits eingetreten ist.
WICHTIGER HINWEIS, den Sie unbedingt beachten müssen:
Eine Versicherung abschließen und dann direkt nach der Wartezeit ein Implantat für eine vor Abschluss bestehende Lücke, finanzieren zu lassen, das funktioniert so im Regelfall natürlich nicht.
Wenn Sie schon relativ bald nach Abschluss der Versicherung fehlende Zähne ersetzen lassen, dann wird der Versicherer wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Rückfragen an den Zahnarzt stellen. Dann kommt es absolut drauf an, ob der medizinische Grund für den Ersatz eines fehlenden Zahnes, tatsächlich und nachweisbar erst nach Vertragsschluss eingetreten ist und Ihr Zahnarzt das nachvollziehbar in Ihrem Fall bestätigen kann, dass hinsichtlich eines fehlenden Zahnes vor Vertragsschluss kein Ersatzbedarf diagnostiziert bzw. gegeben war.
Fest steht, aus verständlichen Gründen ist natürlich ein Problem nicht 100 %-ig ausgeschlossen, insbesondere je kurzfristiger Sie eine Leistung für Ersatz eines oder mehrerer fehlender Zähne bereits kurz nach Vertragsschluss bzw. Ablauf der Wartezeit für Zahnersatz (i.d.R. 8 Monate) einfordern würden. Es liegt auf der Hand, dass wenn Sie erst Jahre später eine Versorgung eines vor Vertragsschluss fehlenden Zahnes plötzlich unerwartet benötigen, das geschilderte Problem, umso weniger auftreten kann. Aber auch dann ist der Versicherer natürlich berechtigt zu erfragen, warum nun der Ersatz eines fehlenden Zahnes medizinisch nach Vertragsschluss erforderlich geworden ist.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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