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3058 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen
Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anzeige des Klarvertrags funktioniert jetzt. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...
Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...
Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...
hier finden Sie weitere Stimmen...Insider-Hinweise:
- Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
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Kieferorthopädie
Wie überprüft Versicherer genau, ob man bei einem Kieferorthopäden bereits vor dem Abschluß des Vertrages war?
Z.b. fragt bei der gesetzlichen Krankenkasse nach?
Wann soll man am besten nach dem Ablauf der Wartezeit zum Kieferorthopäden gehen und Kostenplan erstellen lassen? (Sie haben geschrieben, daß wenn man gleich nach dem Ablauf der WZ zum Arzt geht, dann könnte man Probleme kriegen)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
grundsätzlich können Schäden bzw. Maßnahmen, die bereits vor Abschluss einer Versicherung bestanden haben bzw. angeraten, geplant, absehbar oder am Laufen waren, NICHT mitversichert werden - bei KEINEM Versicherer.
Nach gefestigter Rechtsprechung tritt der Versicherungsfall in der privaten Krankenzusatzversicherung bereits mit der ersten Untersuchung, die auf das Erkennen eines Leidens hin abzielt bzw. einer entsprechenden Diagnose ein, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt bereits eine Behandlungsbedürftigkeit bestand oder nicht.
In Ihrem Fall wäre es also so, dass der Bereich nur versichert werden kann, wenn bei dieser Untersuchung KEINE Fehlstellung festgestellt wurde. Wenn eine solche aber festgestellt wurde und Sie sich nur dazu entschieden haben, diese nicht beheben zu lassen, wäre der Bereich NICHT mehr versicherbar.
Im Leistungsfall wird der Versicherer eine umfangreiche Prüfung durchführen, bei der sowohl der behandelnde als auch die vorbehandelnden Ärzte befragt werden. Des Weiteren kann der Versicherer je nach Zeitraum zwischen Abschluss und Leistungsfall sowie nach Höhe der Behandlungskosten Einsicht in die Patientenakte nehmen. Zusätzlich werden Maßnahmen im kieferorthopädischen Bereich auch oft noch zu einem unabhängigen Gutachter geschickt um abzuklären, ob da schon vor Abschluss der Versicherung etwas vorgelegen hat. Sollte das also der Fall sein, hätte man als Versicherter keinerlei Chance, dass der Versicherer das bei der Prüfung nicht feststellt.
Ich hoffe Ihre Frage umfassen und verständlich beantwortet zu haben und stehe für weitere Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.
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