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Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...

Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

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Frage von WTB: Debeka Tarif ZE50

(Frage vom 2011-02-01 10:17:45 - diese Frage wurde 1161 mal gelesen)

S.g.D.,s.g.H.,

Welche Zahnzusatzversicherung wäre für mich akzeptabel?

Ich bin Jg.1942, habe letztes Jahr 1 Implantat mit 3 Kronen bekommen, obwohl ich 60% der GKV aufgrund 10J.regelmäßiger Besuch beim Zahnarzt, war dies eine teure Angelegenheit für mich/Rentnerin.

Der ZA ließ anklingen, dass in dieser Richtung mehr auf mich zukommen könnte.
Können die Zahnersatzversicherer Auskünfte bei GKV betr. bisheriger Behandlungen einholen bzw. die Debeka kann (lt. Kl.Gedrucktes) zusätzlich Versicherungsvertrag kündigen, bei hohen Kosten?

Ich danke Ihnen für Auskünfte dahingehend!

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(Antwort vom: 2011-02-01 10:17:45 )

Sehr geehrte Anfragerin,

1.) Grundsätzlich leistet kein Versicherer für laufende oder
konkret angeratene Zahmaßnahmen.

"ließ anklingen.." bedeutet evtl. konkret angeraten:

Konkret angeraten bedeutet in Stichworten:

- Aktenkundlich festgehalten (Patientenakte)
- Fermündlich ausgesagt (im Falle einer Arztrückfrage)
- Beantworter Fragebogen
- Empfehlung an Kieferorthopäden
- Vorhandene Röntgenbilder
- Schlimmstenfalls besteht womöglich ein Heil-und Kostenplan

Das sollten Sie mit Ihrem Zahnarzt besprechen und die Patientenakte prüfen.
Jeder Vesicherer darf im Leistungsfall Arztrückfragen stellen.


2.) Sie als Kunde können die Versicherung ordentlich kündigen. Die Vesicherer, zumindest die wir anbieten, verzichten auf ihr Kündigungsrecht aufgrund zu hoher Schadenqoute. Nur wenn Sie z. B. eine Anzeigenpflichtverletzung begangen hätten könnten der Versicherer rückwirkend vom Vertrag zurücktreten.

3.) Falls der Arzt nicht attestieren kann, dass z.Zt. kein Zahmaßnahme läuft, sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die keine Frage nach laufender ZM stellt.


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