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Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

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Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

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Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...

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Abschluss Zahnzusatz während Behandlung

(Frage vom 2011-02-01 10:31:07 - diese Frage wurde 915 mal gelesen)

Ich würde gerne eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Zur Zeit findet aber eine Behandlung statt, die noch 2 - 3 Monate dauern wird. ( 3-6 fehlt, Brücke incl. Kronen über 3-4 bis 3-7. )

Diese Behandlung will ich auch gar nicht bezahlt haben. Ich möchte aber bereits jetzt vorsorgen für spätere Fälle. ( z.b. Arag z100 )

Muss ich denn die nun bestehende Lücke angeben oder kann ich jetzt bereits abschließen mit der Angabe dass dort 3 Kronen und ein Brückenglied existieren ?

Kann das später als "Falschangabe" ausgelegt werden ?

Danke für ihre informationen und ihre tolle Seite



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(Antwort vom: 2011-02-01 10:31:07 )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

grundsätzlich leistet kein Versicherer für bereits laufende oder konkret angeratene Zahnmaßnahmen.

Bei Maßnahmen mit absehbarem Ende raten wir unseren Kunden das Ende der erfolgreichen Zahnmaßnahme (sei es auch billigere Versorgung) abzuwarten und einen Tag danach den Antrag einzureichen).

Bei laufender Zahmaßnahme wird nämlich der Antrag speziell bei ARAG/CSS zurückgestellt oder mit Erschwernissen angenommen.


Bitte berechnen Sie sich am besten auf unserer homepage den passenden Tarif (bitte nochmal die Fragen korrekt beantworten).


Bei langwieriger Maßnahme (größere Maßnahmen, die Sie selber bezahlen wollen) bleibt Ihnen nur eine Alternative wie z.Bsp. die ERGO Direkt oder Signal auszusuchen.

Diese Versicherer fragen nämlich nicht nach laufender Zahmaßnahme.

Grundsätzlich schließt die ERGO Direkt die Leistungen für vor der Antragstellung vorhandene Lücken aus. Wenn Sie diese auf eigene Kosten versorgen, könnten Sie die Leistungen wieder später mit einem Attest einschließen lassen.

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