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Central Prodent - Befreit von Zuzahlung Vorteil bei Versicherungsleistung?

(Frage vom 2011-02-04 09:25:52 - diese Frage wurde 1370 mal gelesen)

Hallo Waizmänner und -frauen,

ich habe da eine Frage.

Wenn ich wegen meines geringen Gehalts (€ 1220,-- brutto) bei der Krankenkasse von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werde, kann ich den restlichen Eigenanteil trotzdem bei meiner Zahnzusatzversicherung einreichen?

Oder bezahlt diese dann nicht mehr?


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(Antwort vom: 2011-02-04 09:25:52 )

Sehr geehrter Anfrager,

umso höher die Leistung der GKV, umso geringer die Leistung der privaten Zahnzusatzversicherung. Die Leistung der GKV wird ja immer in Abzug mit der Erstattung des Versicherers gebracht.

Wenn also mehr von der GKV erstattet wird, muss der Versicherer weniger leisten. An der Leistungshöhe ändert sich nichts. Sie erhalten von der Central INSGESAMT maximal 90% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag.

10% Eigenanteil bleiben also IMMER bei Ihnen. Die 90% Erstattung teilen sich die gesetzliche Krankenkasse und die Central. Leistet die GKV mehr, leistet die Central weniger und umgekehrt.

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