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Susanne über hanswaizmann.de:
Liebes Waizmann-Team, zuerst mal vielen Dank für Ihre überaus informative Internetseite! Sie hilft auf dem Weg durch d ...
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Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...
In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
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ARAG-Erstattung bei Prophylaxe
seit Mitte 2009 habe ich über Ihr Unternehmen eine Zahnzusatzversicherung bei der ARAG abgeschlossen. Dazu habe ich folgende Frage:
Ich lasse jedes Quartal eine Prophylaxe wegen chron.Paradontitis durchführen. Inwieweit kann ich mit einer Kostenerstattung von der ARAG rechnen und besteht auch die Möglichkeit rückwirkend die Rechnungen einzureichen.
Für Ihre Mühe und Antwort vielen Dank.
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Sehr geehrter Anfrager,
vielen Dank für Ihre Frage.
1.) Sie können grundsätzlich kleinere Rechnung sammeln und später zusammen einreichen. Sie sollten nur die gesetzlichen Verjährungsfristen beachten.
Individualprophylaxe – was kann der Zahnarzt abrechnen?
Die professionelle Zahnreinigung ist nirgends eindeutig geregelt, weder was den Umfang betrifft, noch die Kosten. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Kosten hier stark variieren – der eine Zahnarzt verlangt 50 Euro, ein anderer will 100 Euro.
Daher ist es schon verständlich, dass hier keine unbegrenzt hohen Kosten seitens der Versicherer übernommen werden (können).
Die ARAG akzeptieren für die professionelle Zahnreinigung Kosten in Höhe von ca. 60 Euro – die erhält man durch folgende Abrechnung:
GOZ - Beschreibung - Kosten - 3,5 facher Satz - x Anzahl Zähne - Gesamtkosten
405 analog - professionelle Zahnreinigung - 2,13 Euro pro Zahn 28 - 59,64 Euro
Damit kommt man bei 28 Zähnen auf einen Rechnungsbetrag von 59,64 Euro. Der 3,5fache Abrechnungssatz ist allein dadurch begründet, dass es sich nicht nur um eine einfache Zahnsteinentfernung (GOZ 405), sondern um eine aufwändigere professionelle Zahnreinigung handelt.
Wie oft eine PZR medizinisch notwendig ist, entscheidet grundsätzlich Ihr Zahnarzt.
Im „Normalfall“ dürften ein bis zwei Behandlungen PZR pro Jahr kein Problem darstellen, d.h. normal fragt die ARAG da auch nicht gesondert nach.
Wenn Sie jedoch häufiger Rechnungen für PZR einreichen, kann es schon sein, dass die ARAG nachfragt, warum die häufige Behandlung notwendig ist - das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Zahnfleischprobleme (z.B. Parodontose) haben o.Ä. - in Ihrem individuellen Fall kann das allerdings nur Ihr Zahnarzt entscheiden, wie oft PZR med. notwendig ist.
Die ARAG leistet hier maximal bis zu 4 mal pro Jahr (bei entsprechender med. Notwendigkeit).
Zusätzlich können bei der ARAG einmal jährlich folgende Kosten vom Zahnarzt abgerechnet werden:
GOZ - Beschreibung - Kosten 2,3facher Satz
100 - Mundhygienestatus erstellen (mind. 25 min) - 25,87 Euro
101 - Kontrolle des Übungserfolges (mind. 15 min) - 12,92 Euro
102 - Lokale Fluoridierung mit Lack oder Gel - 6,46 Euro
201 - Behandlung überempflindlicher Zahnflächen - 6,46 Euro
402 - Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen - 5,81 Euro
Somit könnten bei Durchführung aller individualprophylaktischer Leistungen (inkl. PZR) maximal ca. 117 Euro vom Zahnarzt abgerechnet werden.
Eine Abrechnung für PZR analog anderer GOZ-Ziffern (z.B. 206, 212, 404, 407) wird in aller Regel nicht von der ARAG akzeptiert.
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