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Sehr geehrter Herr Waizmann,
ich möchte mich an dieser Stelle nochmals für Ihre Unterstützung bedanken, so dass ich ...
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anstehende Behandlungen
Mein Zahnarzt hat mir letztes Jahr einen Heil- und Kostenplan für eine Krone erstellt.
Diesen Plan habe ich nicht bei der Krankenkasse eingereicht.
Die Krone wird aber bestimmt in diesem Jahr noch fällig sein.
Sollte ich dieses angeben oder sollte man anstehende Maßnahmen im Vertrag verneinen, da die gesetzliche
Krankenkasse noch nicht informiert wurde. Habe da unterschiedliche Meinungen zu gehört.
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Hallo torro,
das wäre im Antrag anzugeben.
Bitte warten Sie mit der Antragstellung ab, bis diese Maßnahmen abgeschlossen sind und Sie die Frage im Antrag mit NEIN beantworten können.
Theoretisch ist eine Antragstellung auch bei laufender Behandlung möglich.
Sie müssten dann einen zahnärztlichen Befundbericht beilegen - die anstehende Behandlung wird dann ausgeschlossen, so viel ist klar.
Grundsätzlich empfehle ich allerdings in solchen Fällen, mit der Antragstellung bis nach Abschluss der Behandlung zu warten, und zwar aus folgenden Gründen:
Der Versicherer hat das Recht Ihren Vertrag auch abzulehnen. Das wird er u.U. tun, wenn Sie sehr umfangreiche angeratene Zahnmaßnahmen haben oder einen Zahnbefund vom Zahnarzt ausgefüllt vorlegen, der erkennen lässt, dass Sie schon sehr viele mit Zahnersatz dgl. versorgte Zähne haben und womöglich gar noch erkennen läßt, wie alt der Zahnersatz z.B. ist. Wenn Sie also einen in diesem Sinne " schlechten " Zahnbefund vorlegen, kann der Versicherer nach gut dünken den Antrag ablehnen, der er ohne Vorlage eines Befundes sicher angenommen hätte. Wir plädieren hier für die oben beschriebene Vorgehensweise, mit der Antragstellung zu warten, welche aus Kundensicht am sichersten ist und mit der (unnötige) Ablehnungen nicht riskiert werden.
Eine Ablehnung ist daher theoretisch denkbar, auch dann, wenn nichts ansteht, wenn jemand z.B. schon sehr viele/alle Zähne ersetzt bekommen hat oder wenn z.B. ersichtlich ist, dass viele Implantate bestehen.
Eine Abgrenzung ist natürlich nicht genau möglich, ab wann jemand in der Antragsannahme-Abteilung eines Versicherer sagt, der Betreffende hat schlechte Zähne, den nehmen wir nicht. Wir haben aber Fälle erlebt, wo allein z.B. aufgrund der Angabe: Beruf = EU-Rentner, der Versicherer z.B. deshalb wissen wollte, welche Erkrankung (z.B. Diabetes etc.) zur Erwerbsunfähigkeitsrente geführt hat. So gab es einen Fall, in dem der Versicherer dann abgelehnt hat, nachdem die Antwort kam, derjenige sei Diabetiker (diese Erkrankung führt häufig zu " schlechten " Zähnen). Wenn der/die Betreffende statt EU-Rentner: Hausfrau oder Hausmann in den Antrag als Berufsangabe reinschreibt kann er kein Problem haben.
Ein allgemein sinnvoller Rat im Zusammenhang mit dem beantragen von Personenversicherungen ist einfach generell der: Geben Sie nie mehr an, also das wozu Sie wirklich verpflichtet sind. Dabei helfen wir professionell. Darum haben wir auch eine Voranzeige für Abschließbarkeit im ONLINE-Rechner, was für diese Tarifart, die sehr komplex ist, einen einzigartigen und wertvollen Service für Endverbraucher darstellt.
Tatsache ist: Die CSS Zahnzusatzversicherung frägt nicht nach dem Umfang und Alter vorhandenen Zahnersatzes und das ist für Sie positiv. Mit einem Zahnbefund ermöglichen Sie dem Versicherer Einblick in Ihren Zahnzustand, den er sonst nicht gehabt hätte.
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