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Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

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Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

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Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

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Ankerzähne und Mindestvertragslaufzeit

(Frage vom 2008-10-23 16:04:13 - diese Frage wurde 2349 mal gelesen)

vor Abschluß eines Vertrages mit der CSS Zahnzusatzversicherung habe ich noch zwei Fragen an Sie.

1. Da ich eine Zahnlücke schon seit fast dreißig Jahren habe meine Frage. Sind beide daneben stehenden Zähne generell nicht mitversichert oder nur wenn ich eine Brücke oder ähnliches benötige?

2. Ist es richtig das die Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre dauert z.B. wie bei einem Handyvertrag?

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(Antwort vom: 2008-10-23 16:20:43 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Hallo PMX,

1. die Nachbarzähne sind bei der CSS NUR in ihrer Funktion als "Ankerzähne" ausgeschlossen, d.h. nur dann, wenn der fehlende Zahn mittels einer neuen Brücke ersetzt wird.

2. die Mindestlaufzeit bei der CSS beträgt 1 Jahr - allerdings gilt das Kalenderjahr, so dass eine Kündigung erstmals per 31.12.2009 möglich wäre (also fast zwei Jahre im Endeffekt).

Danach jährliche Kündigung möglich.

(Antwort vom: 2011-07-31 03:36:02 )

So true. Honesty and everything rceogniezd.

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