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PZR bei der ARAG Zahnzusatzversicherung
ich habe bei der Arag den Vertrag Z100 zum 1. April 2007 abgeschlossen.
Ich möchte nun eine PZR machen lassen.
Muss ich das vorher bei der Versicherung beantragen? Wenn ja, direkt in
München oder in der Zweigstelle in Dresden?
Laut Ihrer Homepage werden bis zu vier mal PZR erstattet. Kann das jeder
in Anspruch nehmen oder ist die Regel nur zwei mal im Jahr bzw. wovon
hängt es ab, ob 4 mal erstattet werden?
Muss ich die Behandlungskosten auslegen und dann das Geld von der
Versicherung einfordern oder geht die Rechnung direkt an den Versicherer?
Danke für Ihre Hilfe
Viel Grüße aus Dresden
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Hallo Kai,
1. Sie müssen die Leistung nicht vorher "beantragen" - bei PZR reicht es aus, wenn Sie die Rechnung im Nachhinein zur ARAG schicken.
Wenn mal umfangreichere Behandlungen anstehen, die teuer sind, ist es allerdings ratsam, vor Beginn einen Kostenplan aufstellen zu lassen u. diesen schon vorab bei der ARAG prüfen zu lassen.
2. für die Abrechnung von PZR folgende Hinweise:
Individualprophylaxe – was kann der Zahnarzt abrechnen?
Die professionelle Zahnreinigung ist nirgends eindeutig geregelt, weder was den Umfang betrifft, noch die Kosten. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Kosten hier stark variieren – der eine Zahnarzt verlangt 50 Euro, ein anderer will 100 Euro.
Daher ist es schon verständlich, dass hier keine unbegrenzt hohen Kosten seitens der Versicherer übernommen werden (können).
Sowohl die ARAG, als auch die Signal akzeptieren für die professionelle Zahnreinigung Kosten in Höhe von ca. 60 Euro – die erhält man durch folgende Abrechnung:
GOZ
Beschreibung
Kosten 3,5 facher Satz
x Anzahl Zähne
Gesamtkosten
405 analog
professionelle Zahnreinigung
2,13 Euro pro Zahn
28
59,64 Euro
Damit kommt man bei 28 Zähnen auf einen Rechnungsbetrag von 59,64 Euro. Der 3,5fache Abrechnungssatz ist allein dadurch begründet, dass es sich nicht nur um eine einfache Zahnsteinentfernung (GOZ 405), sondern um eine aufwändigere professionelle Zahnreinigung handelt.
Wie oft eine PZR medizinisch notwendig ist, entscheidet grundsätzlich Ihr Zahnarzt.
Im „Normalfall“ dürften ein bis zwei Behandlungen PZR pro Jahr kein Problem darstellen, d.h. normal fragt die ARAG da auch nicht gesondert nach.
Wenn Sie jedoch häufiger Rechnungen für PZR einreichen, kann es schon sein, dass die ARAG nachfragt, warum die häufige Behandlung notwendig ist - das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie Zahnfleischprobleme (z.B. Parodontose) haben o.Ä. - in Ihrem individuellen Fall kann das allerdings nur Ihr Zahnarzt entscheiden, wie oft PZR med. notwendig ist.
Die ARAG leistet hier maximal bis zu 4 mal pro Jahr (bei entsprechender med. Notwendigkeit).
Zusätzlich können bei der ARAG einmal jährlich folgende Kosten vom Zahnarzt abgerechnet werden:
GOZ
Beschreibung
Kosten 2,3facher Satz
100
Mundhygienestatus erstellen (mind. 25 min)
25,87 Euro
101
Kontrolle des Übungserfolges (mind. 15 min)
12,92 Euro
102
Lokale Fluoridierung mit Lack oder Gel
6,46 Euro
201
Behandlung überempflindlicher Zahnflächen
6,46 Euro
402
Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen
5,81 Euro
Somit könnten bei Durchführung aller individualprophylaktischer Leistungen (inkl. PZR) maximal ca. 117 Euro vom Zahnarzt abgerechnet werden.
Eine Abrechnung für PZR analog anderer GOZ-Ziffern (z.B. 206, 212, 404, 407) wird in aller Regel nicht von der ARAG akzeptiert.
3. Eine Direktabrechnung zwischen Zahnarzt u. Versicherer ist prinzipiell nicht möglich, d.h. Sie sind für die Bezahlung der Arztrechnung selbst verantwortlich. Im Normalfall werden Sie das Geld also auslegen müssen.
Wenn mal eine wirklich teure Behandlung ansteht, lässt Ihr Zahnarzt da sicherlich mit sich verhandeln u. räumt Ihnen ein Zahlungsziel ein.
MfG
Hans Waizmann
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