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CSS Zahnzusatzversicheurung

(Frage vom 2008-08-05 16:15:00 - diese Frage wurde 2810 mal gelesen)

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund meiner Anforderung vom 05.02.2008 ergeben sich drei Fragen: 1: Wie ist denn die Erstattungsmoral beim CSS Zahnarzt-Plus, wenn ein Versicherungsfall eintritt?? 2: Wird die Erstattung direkt mit dem Zahnarzt abgerechnet oder muss ich in Vorleistung treten?? 3: Ist denn das Angebot vom 05.02.2008 noch "gültig" oder muss ich den Antrag neu stellen, da als Versicherungsbeginn Februar 2008 vermerkt ist? Vielen Dank und freundliche Grüße Rudolf Klein

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(Antwort vom: 2008-08-05 16:15:00 )

Sehr geehrter Herr Klein,

1. wir vermitteln den Tarif ja erst seit einem guten halben Jahr, d.h. die richtig "großen" Leistungsfälle kann es aufgrund der Wartezeiten bis dato noch gar nicht gegeben haben - dazu kann ich noch nichts sagen.

Aktuell müssten Leistungen nur für Prophylaxe und kleinere Zahnbehandlungen erbracht worden sein - diesbezüglich liegen mir jedenfalls noch keine Reklamationen von Kundenseite vor, was ich schon mal als gutes Zeichen werten würde.

2. nein, in der PKV ist eine Direktabrechnung mit dem Arzt generell nicht möglich. Sie selbst bezahlen den Zahnarzt und reichen dann die Rechnung bei der CSS zur Erstattung ein.

3. das ist noch gültig - bitte ändern Sie nur den Versicherungsbeginn im Antrag auf 1.5. ab.

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