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In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...
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Sehr geehrter Herr Klein,
1. wir vermitteln den Tarif ja erst seit einem guten halben Jahr, d.h. die richtig "großen" Leistungsfälle kann es aufgrund der Wartezeiten bis dato noch gar nicht gegeben haben - dazu kann ich noch nichts sagen.
Aktuell müssten Leistungen nur für Prophylaxe und kleinere Zahnbehandlungen erbracht worden sein - diesbezüglich liegen mir jedenfalls noch keine Reklamationen von Kundenseite vor, was ich schon mal als gutes Zeichen werten würde.
2. nein, in der PKV ist eine Direktabrechnung mit dem Arzt generell nicht möglich. Sie selbst bezahlen den Zahnarzt und reichen dann die Rechnung bei der CSS zur Erstattung ein.
3. das ist noch gültig - bitte ändern Sie nur den Versicherungsbeginn im Antrag auf 1.5. ab.
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