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was bedeutet erstattungsfähig bei der CSS?

(Frage vom 2008-10-23 16:04:11 - diese Frage wurde 4114 mal gelesen)

Ich interessiere mich für die Zahnzusatzversicherung CSS. Bezüglich des Leistungskataloges habe ich folgende Frage: Bei den meisten Punkten ist die Formulierung "erstattungsfähig" enthalten. Heisst das, die Kosten werden nur unter bestimmten Bedingungen erstattet oder ist diese Formulierung mit "werden erstattet" gleich zu setzen? Vielen Dank für Ihr Bemühen

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(Antwort vom: 2008-10-23 16:20:43 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Hallo tina,

diese Formulierung, dass nur auf Basis eines "erstattungsfähigen" Rechnungsbetrages geleistet wird, ist keine Besonderheit der CSS, sondern das ist bei ALLEN Tarifen so!!!

Ganz einfach formuliert:

"erstattungsfähig" ist nur das, was die Tarifbedingungen vorgeben.

Beispiel:

wenn Sie "Birnen" versichert haben aber eine Rechnung über "Äpfel" einreichen, dann wird dafür nicht geleistet, weil das eben im Tarif nicht "erstattungsfähig" ist.

Die "Einschränkungen" beim Tarif CSS ZahnarztPlus sind eher gering.

Zum Beispiel werden Zahnarzthonorare nur bis zum 3,5fachen Satz übernommen. Das ist der Höchstsatz - schlechtere Tarife leisten nur bis zum "Regelhöchstsatz", das wäre der 2,3fache Satz - also eine Einschränkung und gute Leistungsaussage zugleich.

Beispiel:

Sie reichen eine zahnärztliche Honorarrechnung über 400 Euro ein, die der Zahnarzt zum 4fachen Satz abgerechnet hat.

Die CSS wird davon eben nur 350 Euro anerkennen - das über den Höchstsatz hinausgehende Honorar wird nicht als "erstattungsfähig" anerkannt.

Ich hoffe, der Begriff "erstattungsfähig" ist damit klar geworden?


MfG

Hans Waizmann

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