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Perfekt, wenn es so ist..! Klasse, dass es so etwas im Netz gibt bzw. Herr Waizmann und sein Team sich die Mühe machen. ... weiterlesen...


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Dr. Ulrich Hofmann,, Zahnarzt in 95444 Bayreuth

Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...

Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...

Dr. Marco Lovisa, Zahnarzt in Schwelm

ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...

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Versicherungsschutz ab wann?

(Frage vom 2011-02-24 14:07:41 - diese Frage wurde 1486 mal gelesen)

Ab wann besteht dann Versicherungsschutz? Mit Einreichung bei der Versicherung (bzw. ab 1.3.) ?
(Antwort vom: 2011-02-24 14:07:41 )

Sehr geehrte Anfragerin,

es gibt im Versicherungswesen 3 Arten von Versicherungsbeginne.

Der formelle, der materielle und der technische Beginn. Den mittleren können wir hier ausser Acht lassen.

Der technische Beginn ist der Tag, der im Versicherungsantrag festgehalten wird (beispielsweise der 1. März 2011). Ab diesem Tag sind Sie verpflichtet Beiträge zu zahlen.
Das ist auch der Tag, an dem frühestens der Versicherungsschutz beginnen kann.

Der formelle Beginn ist dann der Zeitpunkt der Annahme des Antrages durch den Versicherer mittels Zusendung des Versicherungsscheines oder einer Annahmebestätigung.

Wenn Sie also zum Versicherungsbeginn 01.03.2011 einen Antrag stellen und am 20.02. den Versicherungsschein erhalten, kann der Versicherungsschutz erst ab dem 01.03. gewährt werden. Damit gilt der technische Beginn als Beginn des Versicherungsschutzes.

Sollte aber der 01.03. als Versicherungsbeginn vereinbart sein und Sie erhalten erst am 05.03. die Police, so ist der 05.03. der formelle Beginn und ab diesem besteht dann auch erst Versicherungsschutz.




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