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Perfekt, wenn es so ist..! Klasse, dass es so etwas im Netz gibt bzw. Herr Waizmann und sein Team sich die Mühe machen. ...
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Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...
Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...
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Versicherungsschutz ab wann?
Sehr geehrte Anfragerin,
es gibt im Versicherungswesen 3 Arten von Versicherungsbeginne.
Der formelle, der materielle und der technische Beginn. Den mittleren können wir hier ausser Acht lassen.
Der technische Beginn ist der Tag, der im Versicherungsantrag festgehalten wird (beispielsweise der 1. März 2011). Ab diesem Tag sind Sie verpflichtet Beiträge zu zahlen.
Das ist auch der Tag, an dem frühestens der Versicherungsschutz beginnen kann.
Der formelle Beginn ist dann der Zeitpunkt der Annahme des Antrages durch den Versicherer mittels Zusendung des Versicherungsscheines oder einer Annahmebestätigung.
Wenn Sie also zum Versicherungsbeginn 01.03.2011 einen Antrag stellen und am 20.02. den Versicherungsschein erhalten, kann der Versicherungsschutz erst ab dem 01.03. gewährt werden. Damit gilt der technische Beginn als Beginn des Versicherungsschutzes.
Sollte aber der 01.03. als Versicherungsbeginn vereinbart sein und Sie erhalten erst am 05.03. die Police, so ist der 05.03. der formelle Beginn und ab diesem besteht dann auch erst Versicherungsschutz.
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