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Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Das sagt Frau H. über hanswaizmann.de:
vielen Dank für die schnelle Erledigung. Bis jetzt kann ich mich über Ihren Service nur wundern. Alles geht schnell à ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...

Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

Dr. Mario Reipert, Zahnarzt in Siegen

Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...

Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...

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Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie Kinder

(Frage vom 2011-03-03 16:50:44 - diese Frage wurde 1525 mal gelesen)

Meine Tochter ist 8 Jahre alt und wird meiner Meinung nach eine Zahnspange benötigen.

Sie hat einen sehr engen Kiefer, so dass die Zähne nach dem Zahnwechsel versetzt durchbrechen, einer kommt sogar sehr weit innen im Mundraum.

Ein Kieferorthopäde riet uns noch zu warten bis sie 10 ist und noch mehr Zähne gewechselt sind. Lohnt es sich jetzt noch eine Zusatzversicherung abzuschliessen, oder würde diese sowieso nicht zahlen, da das Problem schon sichtbar ist.


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(Antwort vom: 2011-03-03 16:50:44 )

Sehr geehrte Anfragerin,

hier ist entscheidend was der Zahnarzt und der Kieferorthopäde feststellen.

Sollte aus den Unterlagen, wie Patientenakte oder Röntgenbildern klar ersichtlich sein, dass eine Fehlstellung besteht und der Arzt hat dies dann auch in irgendeiner Form schriftlich in der Patientenakte festgehalten, so gilt dies bereits als eingetretener Versicherungsfall.

Sie könnten nur Zahnversicherungen abschließen, die keine KFO-Leistungen haben bzw. bei Tarifem mit KFO wird ein Ausschluß vereinbart.

Daher macht ein Abschluß dann für sie wenig Sinn.

Der Versicherungsfall wird übrigens wie folgt definiert.

"Der Versicherungsfall tritt nach gefestigter Rechtsprechung ein, sobald die erste Untersuchung, die auf die Erkennung eines Leidens hinzielt, durchgeführt bzw. eine entsprechende Diagnose gestellt wurde - unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt bereits eine Behandlungsbedürftigkeit bestand oder nicht."

Leider kann ich Ihnen hier keine andere Auskunft geben.

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