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Das sagen Zahnärzte über uns
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Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...

Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

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ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

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Axel Langenbach, Zahnarzt in Darmstadt

Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...

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Kieferorthopädie für Erwachsene möglich?

(Frage vom 2011-03-03 16:56:49 - diese Frage wurde 843 mal gelesen)

Eine Frage:

ich habe schon seit der Kindheit immer mal wieder Probleme mit schiefen Zähnen. Habe auch lange eine Zahnspange getragen.

Heute machte mich mein Zahnarzt darauf aufmerksam, dass es sein könnte, dass sich meine Zähne irgendwann im Alter wieder verschieben könnten. Würde in so einem Fall die CSS Zusatzversicherung zahlen?

Danke für eine antwort

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(Antwort vom: 2011-03-03 16:56:49 )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen.

1.) Vorsicht - kein Versicherer leistet für laufende oder konkret angeratene Zahmaßnahmen !

Konkret angeraten bedeutet in Stichworten:

- Aktenkundlich festgehalten (Patientenakte)
- Fermündlich ausgesagt (im Falle einer Arztrückfrage)
- Beantworter Fragebogen
- Empfehlung an Kieferorthopäden
- Vorhandene Röntgenbilder
- Aktenkundlich festgestellte Zahnfehlstellung
- Schlimmstenfalls besteht womöglich ein Heil-und Kostenplan

2.) Folgendes sollten Sie auch wissen:

KIG 1 bedeutet eine leichte Fehlstellung. Eine Korrektur ist nur aus rein optischen Gründen "notwendig"; dafür zahlt die GKV nichts. Ganz NEU haben wir Privatversicherer, die in diesem Fall auch leisten.

KIG 2 bedeutet, es besteht eine Zahnfehlstellung, bei der die medizinischen Gründe für eine Korrektur gegeben sind, allerdings nur in geringer Ausprägung, so dass die GKV sagt, hier leistet sie noch nicht.

Ab KIG3 sind die Ausprägungen dann so stark, dass die Kassen eine Leistung erbringen.

Für KIG 3-5 leistet die GKV also. Sie leistet allerdings nur in einem bestimmten Rahmen. Eventuelle Mehrkosten, die meist entstehen, müssen Sie selbst tragen. Diese Kosten sind häufig nicht unerheblich. Eine zusätzliche Versicherung (die neben KFO auch für die Bereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe Leistungen erbringen) ist in den meisten Fällen eine empfehlenswerte Absicherung.

Die gesetzlichen Krankenkassen leisten grundsätzlich nur für eine "ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige" Versorgung. Das bedeutet also, die GKV bezahlt normal nur eine "billige" Standardversorgung. Moderne Zahnheilkunde kann allerdings natürlich viel mehr, aber das muss dann im Regelfall privat bezahlt werden.

Wichtig: Es darf die KFO-Behandlung natürlich vor Abschluss der Versicherung noch nicht angeraten sein bzw. auch noch keine behandlungsbedürftige Fehlstellung bestehen. Grundsätzlich werden keine Leistungen für Versicherungsfälle erbracht, die bereits vor Abschluss des Vertrages eingetreten sind. D.h. sofern bereits vor Abschluss eines Vertrages vom Zahnarzt "konkrete" Behandlungsmaßnahmen angeraten oder geplant waren bzw. eine behandlungsbedürftige Fehlstellung schon besteht, gibt es dafür keine Leistung (auch nicht nach Ablauf der Wartezeit).


3.) Ansonsten sollten Sie bitte folgendes beachten:

Ein Top Tarif nützt Ihnen nichts, wenn Sie die Versicherung nicht abschließen können...

Wie Sie sehen werden spielen die Zahnfragen eine gewichtigte Rolle.Deshalb ist es so wichtig, dass Sie unseren kostenfreien Service " Vorabannahmecheck" auf www.hanswaizmann.de in Anspruch nehmen.

Sie können sich die Angebote auf unserer homepage ansehen und auch mit anderen Tarifen vergleichen. Es werden auch die monatlichen Beiträge angezeigt.

Wir bitten Sie, die Unterlagen für den gewünschten Tarif direkt über den Online-Rechner auf unserer Homepage www.hanswaizmann.de anzufordern.

Kleine "Anleitung" dazu:

1. Sie geben auf der Startseite Geburtsdatum u. Geschlecht ein;
2. im nachfolgenden Schritt beantworten Sie die Zahn- und Gesundheitsfragen,
3. dann erhalten Sie eine Übersicht der von uns ausgesuchten Tarife mit jeweiligen Prämien und sogar mit einer Anzeige, ob die Tarife abschließbar sind (oder nicht).
4. Sofern abschließbar, wählen Sie dann bitte den gewünschten Tarif, z.B. CSS ZahnarztPlus, aus und klicken auf "1. Antrag und Infopaket".
5. Es werden dann noch einmal die für den ausgewählten Tarif relevanten Gesundheits- bzw. Zahnfragen geprüft - bitte erneut beantworten und auf den Button am unteren Ende klicken.
6. Danach das Formular mit persönlichen Daten ergänzen und absenden.

Die Unterlagen erhalten Sie dann ca. 2-3 Werktage später von uns per Post

(Antwort vom: 2011-05-19 21:08:15 )

Guten Tag, bei mir sieht es ähnlich aus. Heißt das, ich soll vor Vertragsabschluss eines Anbieters unbedingt zum Kieferorthopäde um den Status schriftlich feststellen zu lassen? Oder langt die Info vom Zahnarzt?

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