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3112 echte Kundenbewertungen
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Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Hallo Herr Waizmann, zunächst möchte ich Ihnen erst einmal ein großes Lob für Ihre hervorragende Internetseite auss ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Dr. Marco Lovisa, Zahnarzt in Schwelm

ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...

Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

Ute Commentz, Zahnarzt in Hamburg

Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...

Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...

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Insider-Hinweise:

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  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Termin für KFO ab wann?

(Frage vom 2011-03-07 15:28:38 - diese Frage wurde 1135 mal gelesen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung der Antragsunterlagen.

Ich habe den Versicherungsbeginn 01.03.2011 gewählt. Sie teilten mit, dass dieser Beginn auch vom Versicherer eingehalten wird wenn der Antrag bis zum 15.03.2011 beim Versicherer eingeht. Ist dieses gewährleistet? Ist es problematisch, wenn ich mit meinen Sohn am 16.03.2011 einen Beratungstermin beim Kieferorthopäden wahrnehme oder sollte ich diesen erst vereinbaren wenn ich den Versicherungsschein erhalten habe?

Falls eine KfO-Behandlung angeraten wird, darf diese erst nach Ablauf der 8-monatigen Wartezeit beantragt werden oder beginnen?


(Antwort vom: 2011-03-07 15:28:38 )

Sehr geehrter Anfrager,

Sie sollten unbedingt abwarten bis Ihnen die Police vorliegt. Erst dann beginnt der Versicherungsschutz.

Wenn Sie also vorher zum Kieferorthopäden gehen, dann fällt dies nicht in den Versicherungsschutz, wenn Ihnen der Versicherungsschein nicht vorliegt.

Wenn Sie den Versicherungsschein dann haben und Ihnen dann in der Wartezeit eine KFO-Maßnahme angeraten wird, so dürfen die Behandlungen diesbezüglich erst nach Ablauf der Wartezeit beginnen. Behandlungen während der Wartezeit sind nicht erstattungsfähig.



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