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Das sagt
Thomas Dietz über hanswaizmann.de:
Die von Ihnen geschaffene Transparenz zu den gewollt undurchsichtigen Darstellungen der Versicherer, hat mich sehr begei ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
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Kostenübernahme ARAG Z100 für Implantat, etc.
erst einmal an dieser Stelle ein dickes Lob für Ihre unglaubliche geniale und informative Homepage! Hätte ich Ihr Unternehmen bereits vorher kennen gelernt, wäre ich sicherlich bei Ihnen Kunde geworden... :)
Zu meiner Frage:
Aufgrund einer Fehlbildung verfüge ich noch über einen Milchzahn (35). Leider löst sich dieser langsam in seine Bestandteile auf. Mein Zahnarzt hat mir zu einem Implantat geraten, da die benachbarten Zähne vollkommen in Ordnung sind.
Darf ich davon ausgehen, dass der Milchzahn generell durch den Tarif Z100 mit verichert ist? Damals war bei den Gesundheitsfragen lediglich die Frage nach fehlenden Zähnen bzw. Zahnlücken. Außerdem hatte ich vor Vertragsabschluss keinerlei Beschwerden an meinem Milchzahn, sodass kein Eingriff abzsehen war.
Für das entsprechende Implantat hat mir mein Zahnarzt heute einen Heil- und Kostenplan angerfertigt. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 2249€.
Die Labor- und Materialkosten werden mit 850€, ohne weitere Aufführungen, pauschalisiert angegeben. Ist dies so in Ordnung? Weiterhin finde ich viele Positionen, die mit "vm" beginnen. Hiermit sind wohl Verbrauchsmaterialien gemeint (u.a. Gingivaformer, chirurgische Schrauben, Formbohrer, Bone Trap/Collector, steriles Einmal-OP-Set, Mersline grün). Der Gesamtbetrag an Verbrauchsmaterial beläuft sich auf knapp 500€. Wird auch dies von der Arag übernommen?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe im Voraus!!!
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Sehr geehrte/r Anfrager/in,
grundsätzlich sag ich mal:
da Sie woanders abgeschlossen haben, sollten Sie sich an Ihren Vertreter oder Makler wenden. Der wurde für den Abschluss nämlich auch bezahlt und dementsprechend muss der sich dann auch um Ihre Fragen bzw. um Ihre Betreuung kümmern.
Doch noch folgende Information für Sie:
Grundsätzlich ist es so, dass ein nicht angelegter Zahn, bei dem noch der Milchzahn vorhanden ist, NICHT angegeben werden muss. (Bei fehlenden, nicht ersetzten Zähnen gibt es bei der ARAG einen Zuschlag).
Im Fall, dass der Versicherungsfall dann später eintritt kommt es darauf an, ob Sie als Patient darüber informiert waren, dass der Zahn nicht angelegt war. So wie ich das lese, waren Sie bereits darüber informiert und somit war der Versicherungsfall schon vor Abschluss der Versicherung eingetreten und somit besteht kein Versicherungsschutz. (Wenn es nicht bekannt war, bei Kindern z. B., weil noch kein Röntgen gemacht wurde, ist auch kein Versicherungsfall eingetreten und somit ein Implantat z. B. versichert.)
Was nun genau dennoch alles übernommen werden kann, kann ich nicht beantworten.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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