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Gerda über hanswaizmann.de:
vielen Dank für Ihre rasche und umfassende Antwort.
Ich bin sehr überrascht, dass Sie sich noch an meinen Vorgang im F ...
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In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
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Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...
Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...
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Debeka AZPlus trotz Beihilfe??
ich bin bei der AOK gesetzlich versichert, und hatte zusätzlich bei der Debeka den Tarif AZplus, den ich vor 1 Jahr auf ZE50 aufgestockt habe.
Nun steht eine Behandlung an. Und da habe ich die Police schon mal herausgeholt und festgestellt, dass unter dem Punkt Beihilferecht "kein Beihilfeanspruch" eingetragen ist.
Ist meine Befürchtung begründet, dass ich keine Zahlungen zu erwarten habe, oder handelt es sich lediglich um eine Bezeichnung für diejenigen, die nicht auch Privat-krankenversichert bei der Debeka sind.
Vielen Dank!
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Sehr geehrter Anfrager,
die Debeka ist grundsätzlich als Privatkrankenversicherer bekannt. Speziell Beamte mit freier Heilfürsorge und Beihilfeberechtigte sind die Kunden der Debeka.
Bei Beihilfeberechtigten bietet die Debeka normalerweise spezielle Beihilfetarife an.
Haben Sie den AZPlus schon vor Ihrem Anspruch auf Beihilfe abgeschlossen oder waren Sie zum Abschlußzeitpunkt schon beihilfeberechtigt.
Denn sollten Sie schon Anspruch auf Beihilfe gehabt haben, sollte der Vermittler Ihnen eigentlich einen Beihilfetarif anbieten und der AZPlus ist eine Falschberatung.
Der AZPlus, jetzt ZE50, ist nur als Ergänzungstarif zur gesetzlichen Krankenversicherung gedacht.
Fragen Sie hierzu am besten in Ihrer Debeka-Geschäftsstelle nach.
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