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Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Das sagt Katrin.D über hanswaizmann.de:
Sehr geehrtes Waizmann-Team, ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre schnelle , sehr genaue und ehrliche Beantwortung m ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Dr. Mario Reipert, Zahnarzt in Siegen

Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...

Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

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Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Kind Zahnzusatzversicherung kurz vor Behandlung

(Frage vom 2011-03-17 08:54:38 - diese Frage wurde 871 mal gelesen)

Unser Sohn hat demnächst eine kieferorthopädische Behandlung vor sich.

Kann man jetzt noch auf die Schnelle eine Zahnzusatzversicherung abschliessen. Wir gehen davon aus, dass er eine Zahnspange tragen wird.

Bei unserer Tochter war eine ähnliche Situation bei der wir uns aufgrund der Einstufung eine empfohlene Klammer in Höhe von ca. 3500 Euro absolut nicht leisten.



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(Antwort vom: 2011-03-17 08:54:39 )

Sehr geehrter Fragensteller,

Schäden bzw. Maßnahmen, die bereits vor Abschluss einer Versicherung bestanden haben bzw. angeraten, geplant, absehbar oder am Laufen waren, können grundsätzlich NICHT mitversichert werden - bei keinem Versicherer.

Nach gefestigter Rechtsprechung tritt der Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung bereits mit der ersten Untersuchung, die auf die Erkennung eines Leidens hin abzielt bzw. einer entsprechenden Diagnose, ein - unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt bereits eine Behandlungsbedürftigkeit bestanden hat oder nicht.

Für Ihren Fall gilt also: Wenn der Zahnarzt bereits eine Untersuchung gemacht hat und eine Fehlstellung diagnostiziert wurde, bringt der Abschluss einer Versicherung für die KFO-Maßnahme nichts mehr, da Sie keinen Versicherungsschutz dafür bekommen können.

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