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Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Als ich meiner Mutter erzählte, dass ich den Zahnbereich bei der Debeka kündigen würde und mich informiert hätte (b ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...

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Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Spange bei 20jähriger notwendig

(Frage vom 2011-03-21 17:14:40 - diese Frage wurde 738 mal gelesen)

Meine Tochter ist 20 Jahre alt und hat den Tarif GE und benötigt wahrscheinlich eine Zahnspange.

Die Krankenkasse zahlt ab 18 Jahre glaube ich nichts mehr für eine Zahnspange dazu?!
Zahlt die Zusatzversicherung für eine Zahnspange etwas dazu?

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(Antwort vom: 2011-03-21 17:14:40 )

Sehr geehrte Damen und Herren,

grundsätzlich können Schäden bzw. Maßnahmen, die bereits vor Abschluss einer Versicherung bestanden haben bzw. angeraten, geplant, absehbar oder am Laufen waren, NICHT versichert werden - bei keinem Versicherer.

Für Ihre Tochter bedeutet das also, falls die von Ihnen genannte kieferorthopädische Korrektur bereits geplant oder angeraten bzw. eine entsprechende Fehlstellung bereits vorliegt und festgestellt wurde, dass es KEINEN Versicherer mehr gibt, über den diese Kosten bzw. die Maßnahme versichert werden könnte.

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