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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...
Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...
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Janitos - zu umfangreiche Schweigepflichtsentbindung
ich habe heute den Antrag für die Janitos Dental Plus Zahnzusatzversicherung bekommen.
Dabei ist mir aufgefallen dass die Schweigepflichtentbindung nicht nur meine Zahnärzte der letzten 10 Jahre enthält, sondern alle Krankenkassen und Institutionen bei denen sämtliche Informationen über meinen sonstigen Gesundheitszustand hinterlegt sind - das verstehe ich nicht!?
Ist das bei allen Versicherern so?
Ich meine die SPE für Zahnärzte kann ich nachvollziehen - aber alles andere ehrlich gesagt nicht.
Haben Sie als ZZV-Versicherungsmakler Zahlen darüber, was "angemessene Gebühren" sind, die bei der nicht erteilten SPE anfallen können?
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Lieber Anfrager,
vorab kann ich Ihnen gleich mal folgendes sagen: "Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird".
Die von Ihnen erwähnte Klausel "Schweigepflichtsentbindungserklärung" (kurz: SPEE) ist bei ALLEN Versicherern gleich und beinhaltet den selben Text. Das ist also keine Besonderheit der Janitos. Damit diese Klausel für alle Bereiche aus der privaten Krankenzusatzversicherung verwendet werden kann und diese nicht jedes Mal für den jeweiligen Antrag angepasst werden muss, ist der Text so ausführlich und alles mit drin, was für den Versicherer auch in anderen Bereichen relevant ist.
Selbstverständlich ist es aber so, dass der Versicherer im Leistungsfall nur die Informationen holt, die für die Bearbeitung des Falles relevant sind. Ein Zahnzusatzversicherer wird also bestimmt niemals beim Hausarzt oder im Krankenhaus anfragen, ob Sie da schon Mal und weswegen in Behandlung waren. Einen Zahnzusatzversicherer interessieren hier in erster Linie die Zahnärzte und wenn überhaupt noch die gesetzliche Krankenkasse. Diese Rückfragen dienen einzig und alleine der Überprüfung, ob die Angaben im Antrag von Ihnen korrekt gemacht worden sind. Dafür werden in aller Regel die Zahnärzte der letzten Jahre angeschrieben und um Auskunft gebeten. Eine Rückfrage bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es nur in den seltensten Einzelfällen, wenn z. B. ein Vorbehandler seine Praxis geschlossen hat o. ä.
Die Sache mit den Gebühren für nicht abgegebene SPEE hat auch JEDER Versicherer in den Vertragsbedingungen stehen. Das hat den Grund, dass beim Leistungsfall ja die oben erwähnten Rückfragen stattfinden, diese aber ohne SPEE nicht einfach durchgeführt werden dürfen. Das bedeutet, dass der Versicherer dann vor jeder Rückfrage von Ihnen eine SPEE benötigt. Diese wird Ihnen per Post geschickt und muss dann von Ihnen unterschrieben zurückgeschickt werden. Dadurch entstehen dem Versicherer Unkosten für Porto und Verwaltung. Wenn jetzt z. B. einige tausend Kunden der SPEE widersprechen sollten und entsprechend hohe Unkosten anfallen sollten, hätte der Versicherer die Möglichkeit diese Kosten von Ihnen bzw. den betreffenden Versicherten zu verlangen, da der SPEE vor Vertragsbeginn nicht zugestimmt wurde. Uns ist aber bislang kein Versicherer bekannt, der davon Gebrauch gemacht hat.
Es ist für Sie also KEIN Nachteil, wenn Sie der SPEE widersprechen. Allerdings müssen Sie auch wissen, dass durch den zusätzlichen Briefverkehr dann natürlich auch die Bearbeitung entsprechend länger dauert.
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