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Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

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CSS auch im Ausland?

(Frage vom 2011-03-25 10:22:50 - diese Frage wurde 703 mal gelesen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werde zunächst für 3-6 Monate nach England gehen und weiterhin in der GKV versichert sein.

Gemäß des Leitungskatalogs der CSS Zahnarzt Plus werden hier keine Leistungen übernommen, es sei denn ich habe bereits in Deutschland einen HKP erstellen lassen. Ist dies richtig?

Dann würde sich dieser Vertrag nicht mehr für mich lohnen, oder?

Oder ist es auch möglich von einem englischen Arzt einen HKP erstellen zu lassen und hierfür eine Genehmigung von der TKK zu erhalten?

Oder besteht eine Regelung den Vertrag für einige Zeit ruhen lassen zu können?


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(Antwort vom: 2011-03-25 10:22:50 )

Sehr geehrte Fragenstellerin,

leider sieht der Tarif der CSS, wie die meisten anderen Zusatzversicherungen auch, keine Möglichkeit zum "Ruhendstellen" vor.

Wenn Sie für 3 -6 Monate im Ausland sind, wären schmerzlindernde Maßnahmen innerhalb der EU schon versichert. Eine vollständige Behandlung allerdings ist über einen Arzt im Ausland nicht möglich.

Wenn Sie einen HKP vorliegen haben, können Sie den von einem Zahnarzt in Deutschland, diesen abarbeiten lassen. Ein Arzt im Ausland hat hier leider keine Erstattungsfähigkeit.

Auch besteht so keine Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, da Sie ja weiter GKV versichert sind. Sie müssen daher den Vertrag ganz normal weiterlaufen lassen.

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