Bewertungen
3058 echte Kundenbewertungen
der 1. Versicherungsvergleich mit Kundenbewertungen
Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die wirklich sehr schnelle Antwort! Ich werde dies so an meine Zahnärz ...
weiterlesen...
Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...
Für mein Praxisteam und mich ist es gut zu wissen, dass es eine zuverlässige Informationsquelle f.... weiterlesen...
hier finden Sie weitere Stimmen...Insider-Hinweise:
- Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
- Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...
- Startseite HansWaizmann.de
- Forum Zahnzusatzversicherung
- Bearbeitungsgebühr bei zu niedriger Rechnung bei SIGNAL
- Forum: Fragen Zahnzusatzversicherung
- Forum: Zahnarzt-News Zahnzusatzversicherung
- Forum: Zahnzusatzversicherung für Kinder Forum
- Forum: Zahnzusatzversicherung im Test - Vergleich
Bearbeitungsgebühr bei zu niedriger Rechnung bei SIGNAL
ich habe bei der SIGNAL IDUNA eine Zusatzversicherung über Ihre Agentur abgeschlossen.
In den letzten 2 Jahren wurden mir bei Leistungsabrechnungen unter 200 EUR
20 EUR als Bearbeitungsgebühr abgezogen mit folgender Begründung:
Sammeln Sie Ihre Belege, dann sparen Sie Geld. Warum ? Wenn mehr als einmal
pro Kalenderjahr der Gesamtrechnungsbetrag je Leistungsabrechnung den Betrag von 200 EUR unterschreitet, werden vom Erstattungsbetrag 20 EUR, maximal der tätsächliche Erstattungsbetrag, für die Bearbeitung abgezogen.
Besteht für die Vorgehensweise ein Rechtsanspruch? Bei Vertragsabschluss wurde nicht darauf hingewiesen bzw. in den ersten Jahren nach Abschluss konnten Rechnungen unter 200 EUR auch ohne Abzug eingereicht werden.
Immerhin handelt es sich doch nur um eine Zusatzversicherung wo nicht
ständig Beträge über 200 EUR anfallen. Durch diese Vorgehensweise wird man ja direkt gezwungen schnell hohe Rechnungen zu erzeugen.
Sofern bei einer eingereichten Leistungsabrechnung mit einem Gesamtbetrag
von 200 EUR eine Rechnung nicht erstattet wird unterschreite ich den Gesamtbetrag von 200 EUR und bekomme 20 EUR abgezogen.
Ich kann doch im voraus nicht wissen ob eine Rechnung erstattet wird oder
nicht.
Ich wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir mitteilen könnten ob die Signal Iduna da
richtig handelt bzw. wie ich mich verhalten soll.
Antwort oder Kommentar schreiben dazu
Liebe Anfragerin,
die Regelung mit der Verwaltungsgebühr gilt nur für den Tarif GE-TOP.
Hintergrund:
Die GE-TOP Leistungen sind sehr umfangreich; z.Bsp. sind u.a. kleinere Zuzahlungen, dann Heilpraktikerleistungen, ggf. auch Hilfsmittel und Heilmittel erstattungsfähig.
Da also öfter kleiner Leistungen in Anspruch genommen werden steht der Verwaltungsaufwand bis 200 € zu der Erstattung in keinem Verhältnis.
Deshalb hat die Signal die Bitte im Sinne der Vesichertengemeinschaft und der der Kostenkontrolle die Rechnungen für GE-TOP Leistungen bei kleineren Rechnungen zu sammeln.
Die Rechnungen sollten eigentlich erst duch den Versicherungsnehmer in Vorleistung beglichen werden und erst dann an die Signal weitergleitet werden.
Bei umfangreicheren Behandlungen über 200 € sollte jedoch zuerst ein Kostenvoranschlag erstellt werden.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Hallo,
ist das denn in den Bedingungen geregelt?
Viele Güße
P. Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
sehr geehrter Herr Schmidt,
dieser Punkt ist in den Versicherungsbedingungen der Signal vermerkt. In dem 55seitigen Werk befindet ist diese Besonderheit auf Seite 47 zu finden.
"Die Höhe der GKV-Vorleistung ist durch einen entsprechenden Leistungsvermerk der GKV auf den Rechnungsbelegen nach zuweisen.
Belege können einzeln oder gesammelt jederzeit eingereicht werden.
Sofern mehr als einmal pro Kalenderjahr der Gesamtrechnungsbetrag je
Leistungsabrechnung den Betrag von 200 EUR unterschreitet, werden zusätzlich vom Erstattungsbetrag 20 EUR abgezogen, maximal jedoch der tatsächliche Erstattungsbetrag."
Ich hoffe, damit konnte ich weiterhelfen.
Hallo,
danke für die schnelle Info. Super!
Viele Grüße
Peter Schmidt
Antwort oder Kommentar schreiben dazu
Vielleicht finden Sie Ihre Antwort auch hier:
- CSS - PZR-Rechnung einreichen (css rechnung einreichen)
- Bearbeitungsgebühr bei zu niedriger Rechnung bei SIGNAL (Bearbeitungsgebühr bei Rechnungen)
- Wer erstattet Prophylaxe-Rechnung (PZR) (rechnung prophylaxe)
- Zahnprophylaxe-Rechnung (zahnprophylaxe dauer)
- Erstattungssupport Zahnzusatzversicherung - wir helfen beim Einreichen einer Rechnung (Anfrage auf Erstattung)
- Waizmanns HKP-Service - Infocenter & Tipps zur Einreichung einer Rechnung. (hans.waizmann.de)
- Wie verfahre ich bei einer PZR-Rechnung (teilen Sie mir das weitere Vorgehensweise mit)
- Rechnung wohih verschicken? (zusatzversicherung zahn debeka was hinschicken)
- Leistet die CSS wirklich 90% der Rechnung? (wie berechnet die css 90%)
- Leistet die CSS wirklich 90% der Rechnung? (css 90%)

