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Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

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Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...

Dr. Mario Reipert, Zahnarzt in Siegen

Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...

Dr. Marco Lovisa, Zahnarzt in Schwelm

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Antragsfragen bei Württembergische Privat Plus

(Frage vom 2011-04-05 18:49:36 - diese Frage wurde 1937 mal gelesen)

Sehr geehrtes Waizmann Team,
was möchte die Württembergische Versicherung im Antrag für die Privat Plus Versicherung zu fehlenden Zähnen wissen? Wird nach fehlenden Zähnen oder Zahnlücken gefragt? Ich war heute bei meinem Zahnarzt zur Kontrolle. Ich habe 3 fehlende Zähne aber nur zwei Zahnlücken. Sonst ist alles O.K. Kann ich den Tarif Privat Plus mit 3 fehlenden Zähnen aber nur 2 Zahnlücken ohne Verlängerung der Zahnstaffel abschließen?

MfG

Ronny Wurst
(Antwort vom: 2011-04-06 09:49:46 - schrieb www.hanswaizmann.de )


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

im Antrag zum W-PrivatPlus werden folgende Fragen gestellt:

1. Besteht oder bestand in den letzten 2 Jahren eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung (z.B. Parodontose)? Wird diese Frage mit „ja“ beantwortet, kann „PrivatPlus“ nur zusammen mit Vorlage eines aktuellen Parodontalstatus beantragt werden. (Davon ist in der Regel aus unserer Sicht abzuraten.)

2. Haben Sie mehr als zwei Zahnlücken (fehlende Weisheitszähne und Lückenschluss
sind nicht zu berücksichtigen)? Wenn ja, bitte Gesamtzahl angeben!

3. Haben Sie mehr als vier überkronte Zähne, Brücken-/Prothesenglieder oder Implantate?
Wenn ja, bitte Gesamtzahl angeben!

Wird eine der Fragen 2.oder 3. mit „ja“ beantwortet, muss geprüft werden, ob Versicherungsschutz mit
verlängerter Zahnstaffel geboten werden kann.

Wenn es sich also bei dem 3. fehlenden Zahn z.B. um einen so genannten Lückenschluss handelt, ist dieser nicht anzugeben und Sie hätten nicht mehr als zwei fehlende Zähne. Somit wäre dann ein Abschluss ohne verlängerte Zahnstaffel möglich.


Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)

(Antwort vom: 2011-04-06 11:37:28 )

Sehr geehrtes Waizmann Team,

das würde bedeuten, ich könnte die 2. Frage mit Nein beantworten ohne dafür bei der Württembergischen Privat Plus das Risiko einer falschen Antwort gegeben zu haben einzugehen. Mein Zahnarzt sagte mir gestern " Sie haben zwei Zahnlücken". Links unten fehlt ein Backenzahn und rechts unten fehlen zwei Backenzähne nebeneinander. Diese drei Zähne wurden mal vor ca. 25 Jahren gezogen. Ich möchte nur später Probleme wegen falschen Angaben im Antrag vermeiden. Die anderen zwei Fragen kann ich klar mit Nein beantworten. Was bedeutet genau Lückenschluss? Danke für eine Antwort.

MfG

Ronny Wurst

(Antwort vom: 2011-04-07 09:48:08 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

als „fehlend“ sind bei den meisten Versicherern nur unversorgte Lücken anzugeben, wo derzeit Platz für einen Zahn(-ersatz) ist. Anzugeben sind auch fehlende 7er, wenn keine 8er mehr da sind.

Nicht fehlend sind:
• fehlende 8er (Weisheitszähne);
• „Lückenschlüsse“ – benachbarte Zähne sind komplett zusammengerückt (also ein vollständiger Lückenschluss), so dass überhaupt kein Platz für einen neuen Zahn(-ersatz) vorhanden ist;
• ersetzte Zähne (z.B. Brücken).


Sollten fehlende Zähne nebeneinander liegen und somit nur "eine" Lücke bilden, müssen im Antrag dennoch beide Zahnnummern eingetragen werden. Das gilt dann als 2 fehlende Zähne.

Wenn es hier Unklarheiten gibt, vielleicht einfach noch einmal den Zahnarzt fragen, ob es sich um einen Lückenschluss handelt oder eben nicht bzw. ob zwei oder drei Zähne (nach obiger Definition) anzugeben wären.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)



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