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Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
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Würden Sie mir raten dies erst zu machen vor dem Abschluss einer ZZV oder gilt das nicht als laufende Behandlung?
Wie verhält es sich wenn ich in den letzten Jahren verschidene Zahnärzte hatte und meinen Jetzigen auch wechseln will, da ich sonst zu weit fahren müsste.
Muss ich bei event. Fragen der Versicherung nur meinen aktuellen Zahnarzt angeben oder auch meine Ehemaligen?
Danke für Ihre Antwort.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
wenn eine professionelle Zahnreinigung als rein vorsorgliche Maßnahme gemacht wird, also damit alles gut bleibt, dann ist das eine reine Prophylaxemaßnahme und keine angeratene Behandlung.
Wenn eine professionelle Zahnreinigung angeraten wird, weil eben etwas nicht gut ist und durch die Maßnahme behandelt werden soll, dann ist das eine angeratene Maßnahme, die auch in einem Antrag anzugeben wäre.
Vielleicht wäre es hier ratsam, mit dem Zahnarzt zu klären, wie lange er erwartet, dass diese Maßnahme andauern wird. Denn es ist auch durchaus möglich, während einer laufenden Maßnahme einen guten Zahntarif abzuschließen (z.B. ERGO Direkt DentiGent, Janitos DentalPlus oder Signal B). Man ist halt eingschränkter in der Auswahl.
Doch ganz klar muss natürlich sein – auch wenn ein Versicherer nicht nach angeratenen/laufenden Maßnahmen fragt, sind die schon vor Vertragsbeginn begonnen/angeratenen Maßnahmen nicht mehr versicherbar und auch alle sich direkt daraus ergebenen Folgebehandlungen.
B)
Insbesondere bei Ersterstattungen, aber auch bei umfangreichen Erstattungen prüfen die Versicherer in der Regel ganz genau, ob Sie auch in der Leistungspflicht stehen. Dafür prüfen Sie, wann der Versicherungsfall eingetreten ist. Ist dieser bereits vor Vertragsabschluss eingetreten, ist der „Schaden“ eben nicht mitversichert und der Versicherer leistungsfrei. Um diese zu prüfen, wird nicht immer nur der aktuelle Zahnarzt angeschrieben.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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