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Sehr geehrter Herr Waizmann! Für Ihre ausführliche Antwort, im Bezug der Zahnzusatzversicherung, möchte ich mich no ... weiterlesen...


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Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...

Dr. Mario Reipert, Zahnarzt in Siegen

Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

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Nicht angelegte Zähne beim Kind

(Frage vom 2011-04-06 13:17:13 - diese Frage wurde 1275 mal gelesen)

Meine Tochter(15 Jahre) hat 5 nicht angelegte Zähne. Drei davon sollten mit ca. 18 Jahren implantiert werden. Gibt es für uns eine Zusatzversicherung die uns aufnimmt und sinnvoll ist?

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(Antwort vom: 2011-04-06 13:17:13 )

Hallo liebe Anfragerin,

1.) Grundsätzlich leistet kein Versicherer für laufende oder konkret angeratene Zahnmaßnahmen.

Konkret angeraten bedeutet in Stichworten:

- Aktenkundlich festgehalten (Patientenakte)
- Fermündlich ausgesagt (im Falle einer Arztrückfrage)
- Beantworter Fragebogen
- Empfehlung an Kieferorthopäden
- Vorhandene Röntgenbilder
- Schlimmstenfalls besteht womöglich ein Heil-und Kostenplan

Sofern also die Implementation also aktenkundlich angeraten ist, ist eine Übernahme des Risikos nicht mehr realisierbar.

2.) Es gibt schon Tarife, die den Antrag annehmen. Allerdings wären die angeratenen Zahnmaßnahmen grundsätzlich aussgeschlossen.

3.) In Ihrem Fall sollten Sie eine Versicherung abschließen, die keine Zahnfragen stellt.

U.A kommt da der Tarif der ERGO Direkt in Frage.

4.) Sie müssen in jedem Fall damit rechnen für die bevorstehende Maßnahme einge gewisse Summe selber zu tragen.

5.) Wenn Sie die Lücken selber versorgt haben, während die fehlenden Zähne für die Zukunft versichert.

Sie könnten z.Bsp. diese Lücken mit einer günstigen Brückenversorgung schließen. Soweit der betreffende Arzt attestieren kann, dass die Lücken erfolgreich versorgt sind wären diese versicherungstechnisch nicht mehr als Lücke anzugeben.



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