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Sehr geehrter Herr Waizmann!
Für Ihre ausführliche Antwort, im Bezug der Zahnzusatzversicherung, möchte ich mich no ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
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Nicht angelegte Zähne beim Kind
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Hallo liebe Anfragerin,
1.) Grundsätzlich leistet kein Versicherer für laufende oder konkret angeratene Zahnmaßnahmen.
Konkret angeraten bedeutet in Stichworten:
- Aktenkundlich festgehalten (Patientenakte)
- Fermündlich ausgesagt (im Falle einer Arztrückfrage)
- Beantworter Fragebogen
- Empfehlung an Kieferorthopäden
- Vorhandene Röntgenbilder
- Schlimmstenfalls besteht womöglich ein Heil-und Kostenplan
Sofern also die Implementation also aktenkundlich angeraten ist, ist eine Übernahme des Risikos nicht mehr realisierbar.
2.) Es gibt schon Tarife, die den Antrag annehmen. Allerdings wären die angeratenen Zahnmaßnahmen grundsätzlich aussgeschlossen.
3.) In Ihrem Fall sollten Sie eine Versicherung abschließen, die keine Zahnfragen stellt.
U.A kommt da der Tarif der ERGO Direkt in Frage.
4.) Sie müssen in jedem Fall damit rechnen für die bevorstehende Maßnahme einge gewisse Summe selber zu tragen.
5.) Wenn Sie die Lücken selber versorgt haben, während die fehlenden Zähne für die Zukunft versichert.
Sie könnten z.Bsp. diese Lücken mit einer günstigen Brückenversorgung schließen. Soweit der betreffende Arzt attestieren kann, dass die Lücken erfolgreich versorgt sind wären diese versicherungstechnisch nicht mehr als Lücke anzugeben.
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