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DKV - GKV-Vorleistung für Bereich Zahnersatz notwendig

(Frage vom 2011-04-21 11:47:04 - diese Frage wurde 1085 mal gelesen)

-wenn ich richtig verstanden habe, bezahlt die DKV Zahnersatz nur, wenn auch die GKV einen Grundbetrag leistet

-bei Implantaten bezahlt, soweit wie ich weiß, aber die GKV nichts, also würde ja auch die DKV nichts bezahlen

Können Sie mir das näher erklären?


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(Antwort vom: 2011-04-21 11:47:04 )

Gerne beantworten wir Ihre Fragen:

1. Das ist vollkommen korrekt. Leistungen für Zahnersatz werden nur erbracht, wenn die GKV eine Vorleistung erbringt. Damit will der Versicherer verhindern, dass sich Versicherte bei Zahnärzten ohne Kassenzulassung behandeln lassen können.

2. Bei Implantaten erhalten Sie dennoch Leistungen, da für die Krone auf das Implantat, die sogenannte Suprakonstruktion, Leistungen der GKV bekommen.

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