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Lieber Herr Waizmann,
Fragen über Fragen. Es ist mir mittlerweile schon fast unangenehm, dass ich Sie schon so lange m ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
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Abschluss trotz angeratener Behandlung und HKP?
Meine Frage wäre, gibt es noch einen Versicherer, der einen nimmt trotz angeratener Behandlung?
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Sehr geehrte/r Anfrager/in,
grundsätzlich schon, es wird halt die angeratene Maßnahme nicht mitversichert (Ausnahme – neuer Tarif der ERGO, hier aber tendentiell magere Leistungen zu hohem Preis, so dass sich das im Normalfall nicht rechnet).
Haben Sie den Tarif damals über uns (www.hanswaizmann.de) abgeschlossen. Dann bitte mit Ihrer persönlichen Emailadresse direkt an uns wenden. Wir nehmen uns dann umgehend des Falles an.
Wenn Sie jetzt gerne wechseln möchten, müsste man erst einmal prüfen, welchen Tarif bei der Signal Sie besitzen, warum Sie sich für diesen entschieden haben und ob die Mindestvertragslaufzeit (bei der Signal 2 Jahre exakt ab Versicherungsbeginn) schon erfüllt ist. Wichtig wäre auch, ob während der Zeit des bestehenden Vertrages neue Versicherungsfälle dazu gekommen sind, die hier jetzt mitversichert sind, ein neuer Versicherer ab nicht mitversichern würde.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
Leider habe ich ich es nicht über hansweizmann.de abgeschlossen. Würde mich aber trotztem freuen, wenn man mir in diesem Speziellen Fall helfen könnte.
Ich wäre acu bereit wenn es sich rechnet, eine 2-te Versicherung, die für den bestehenden Fall leistet, laufen zu lassen, bis die Signal gekündigt ist.
Sie können gerne mit mir über die angegebene Adresse Kontakt aufnehmen.
Sehr geehrte/r Anfrager/in,
folgendes wäre noch wichtig für uns zu wissen:
a) Mit welchem Tarif sind Sie bei der Signal derzeit versichert?
b) Wann wurde der Vertrag begonnen bzw. ist die Mindestvertragslaufzeit bereits erfüllt?
Der Wechsel einer Versicherung sollte nur dann unternommen werden, wenn aktuell wirklich keinerlei Behandlungen laufen, angeraten oder geplant sind. Dies müsste bei Antragstellung angegeben werden und hätte zur Folge, dass für diese (Versicherungs-)Fälle der "neue" Versicherer nicht leisten würde.
Falls also zum Wechselzeitpunkt Behandlungen bei Ihnen notwendig / angeraten sind oder Sie für die nächsten ca. 1-2 Jahre mit umfangreicheren Behandlungen rechnen, wäre es sinnvoll, den alten Tarif noch nicht zu kündigen bzw. noch nicht zu wechseln.
Eine zweite Versicherung jetzt schon abschließen, weil man die erste eh kündigt, das geht nur bei wenigen Versicherern, weil viele eine so genannte Doppelversicherung nicht möchten und somit gleich im Antrag fragen, ob bereits Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer besteht. Dennoch kann man das bei manchen Gesellschaften machen (z.B. ERGO, unsere Empfehlung hier ERGO Direkt DentiGent). Nichtsdestotrotz gilt: Für vor Vertragsbeginn eingetretene Versicherungs-/Schadensfälle gibt es keine Leistung. Man muss also rechtzeitig versichert sein, damit der danach eintretende Schaden eben auch gedeckt ist. Bezogen auf Zahnarzt-Zusatzversicherungen bedeutet das: Sofern vor Vertragsbeginn eine zahnärztliche Maßnahme schon konkret am laufen war oder konkrete Maßnahmen angeraten sogar geplant waren, gibt es auch nach Ablauf der obligaten Wartezeit (üblicherweise) von 8 Monaten für den insoweit schon vor Vertragsbeginn eben eingetretenen Schadenfall keine Leistungen des Versicherers.
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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