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Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Dr. Marco Lovisa, Zahnarzt in Schwelm

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Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

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Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

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PZR Leistung und Abrechnung

(Frage vom 2008-10-24 10:56:36 - diese Frage wurde 1304 mal gelesen)

ich habe eine Frage die Leistungsübernahme bei Prophylaxemaßnahmen betreffend.

Mein Zahnarzt hat mir geraten, die professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Diese wird ja durch die Zahnzusatzversicherung übernommen.
Nun wollte ich fragen, wie der genaue Ablauf in diesem Fall wäre. Muss ich zuerst in Vorleistung treten und bekomme das Geld dann von der Versicherung erstattet? Oder kann mein Zahnarzt die Leistung direkt mit der Versicherung abrechnen?

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(Antwort vom: 2008-10-24 10:57:19 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrter Herr Klein,

Ablauf bei Einreichung von Prophylaxe-Rechnungen:

bei "kleineren" Behandlungen (bis ca. 300 Euro - Richtwert), wie z.B. Prophylaxe, ist es nicht erforderlich, dass man vor Behandlung einen Kostenplan einreicht (bei umfangreichen Behandlungen sollten Sie schon im eigenen Interesse vor der Behandlung einen Kostenplan einreichen).

D.h. dann ist es ausreichend, wenn man nach erfolgter Behandlung die Rechnung beim Versicherer im Original zur Erstattung einreicht. Die Versicherung wird die Rechnung dann direkt auf Ihr Konto erstatten.

Eine "Direktabrechnung" zwischen Zahnarzt und Versicherung ist in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich.

Wann Sie die Rechnung dann an den Zahnarzt überweisen bleibt Ihnen überlassen, bzw. das müssen Sie mir Ihrem Zahnarzt aushandeln, wie schnell er sein Geld möchte.

Mit seperater Mail erhalten Sie zusätzlich unsere ausführliche Service-Info - darin ist genau erklärt, wie allgemein in Leistungsfällen vorzugehen ist.

MfG

Hans Waizmann

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