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CSS - Falschaussage zur Summenbegrenzung???

(Frage vom 2011-05-04 12:08:08 - diese Frage wurde 1358 mal gelesen)

Hallo,

ich habe mal wieder ein Problem mit der CSS.

Ich habe eine Rechnung für die Kieferortohpädische Beahndlung meines Sohnes von über 1400 Euro eingereicht, erstattet bekomme ich aber nur 1200 Euro mit der Begründung das Limit sei erreicht.

Nach telefonischer Rückfrage sagte man mir : ja, das stimmt! Ich darf in Bezug auf die Kieferorth. Behandlung keinerlei weitere Zahlung mehr erwarten. Pro Kiefer werden 600 Euro erstattet. Na super!

Die Bahendlung hat gerade erst angefangen! Ich bleibe also auf den restl. Kosten nun bereits schon 200 Euro und was da noch kommt sitzen.

Ich habe die Kündigung bereits formuliert, wollte aber um ganz sicher zu gehen sie vorher noch einmal konsultieren.

Im Internet wirbt die CSS übrigens bei den Vergleichen von Zahnzusatzsversicherung wie toll sie sind und das es keine Summenbegrenzung gibt:

"Die Zahnzusatzversicherung der CSS ist das leistungsstärkste Angebot für Kinder im gesamten deutschen Markt.

Grund hierfür ist die Erstattung in für medizinisch notwendige Behandlungen und eventuelle Mehrkosten in allen fünf KIGs von Beginn an ohne Summenbegrenzungen."

Das stimmt wohl so nicht!


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(Antwort vom: 2011-05-04 12:08:08 )

Sehr geehrte Fragenstellerin,

wenn die Aussage der CSS so tatsächlich im Internet steht, ist das eine klare Falschaussage. Die CSS leistet für Kieferorthopädie nur in einem bestimmten Fall ohne Begrenzung - und zwar dann, wenn die gesetzlich Krankenkasse KEINE Vorleistung erbracht hat für die Behandlung (KIG 1-2 bzw. bei Erwachsenen) - und dann werden 80% der Gesamtkosten erstattet.

Hat die gesetzliche Krankenkasse aber eine Vorleistung erbracht (bei Kindern in KIG 3-5), werden die Mehrkosten ebenfalls zu 80% aber nur bis zu maximal 600 Euro pro Kiefer bzw. eben 1.200 Euro für beide Kiefer FÜR DIE GESAMTE BEHANDLUNG erstattet. Wenn Sie diesen Betrag bereits ausgeschöpft haben, haben Sie entsprechend auch keinen weiteren Anspruch auf Leistungen für den KFO-Bereich. Diese Information ist aber auch ganz klar so im Leistungskatalog der CSS, welchen Sie von uns erhalten haben sollten, sowie auf unserer Homepage hinterlegt.

Bitte beachten Sie des Weiteren, dass Sie während einer laufenden Behandlung den Tarif natürlich wechseln können, dieser Bereich aber bei KEINEM anderen Versicherer mitversichert werden kann, da es sich um einen Versicherungsfall vor Abschluss handeln würde. Die Mehrkosten, welche die 1.200 Euro übersteigen, würden also auf jeden Fall bei Ihnen selbst bleiben.

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