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Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Hallo,
kurze Rückmeldung: klasse Antwort!!
Schnell, detailliert, ich habe alles verstanden. Ihr Service ist sehr beei ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...
Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...
Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...
Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...
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Janitos - Ab wann kann ich Leistungen beanspruchen?
ich habe seit Anfang des Jahres (10.01.2011 Vers.Beg.) eine Versicherung bei Janitos und möchte nun eine profisionelle Zahnreinigung durchführen lassen.
Wie soll verfahren werden? Soll das vorher angemeldetet werden oder reiche ich im
Nachgang einfach die Rechnung ein? Gibt es ein Formular?
Ich bitte um Information.
Sehr geehrter Anfrager,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit Antragstellung haben Sie ein persönliches Klarvertrag-Passwort erhalten, mit welchem Sie den Leistungskatalog zu Ihrem Tarif auf www.klarvertrag.de abrufen können.
Wie Sie hier in Punkt 3 erlesen können, gelten auf ALLE darin enthaltenen Leistungen 8 Monate Wartezeit. Daher können Sie erst gemäß Ihrem Versicherungsbeginn ab 10.09.2011 Leistungen in Anspruch nehmen.
Hier für Sie eine Kurzanleitung über den Ablauf im Schadenfall.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie zu verfahren ist:
1. Handelt es sich um eine "kleinere" Behandlung (bis ca. 150 Euro - Richtwert), wie z.B. Prophylaxe, ist es nicht erforderlich, dass man vor Behandlung einen Kostenplan einreicht. D.h. dann ist es ausreichend, wenn man nach erfolgter Behandlung die Rechnung beim Versicherer im Original zur Erstattung einreicht. Die Versicherung wird die Rechnung dann direkt auf Ihr Konto erstatten.
Eine "Direktabrechnung" zwischen Zahnarzt und Versicherung ist in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich.
Wann Sie die Rechnung dann an den Zahnarzt überweisen bleibt Ihnen überlassen, bzw. das müssen Sie mir Ihrem Zahnarzt aushandeln, wie schnell er sein Geld möchte.
2. Bei umfangreichen Behandlungen sollten Sie schon im eigenen Interesse vor der Behandlung einen Heilkostenplan (HKP) einreichen. Liegt Ihnen der HKP vor, senden Sie diesen zur Prüfung an die gesetzliche Krankenkasse (GKV). Sie erhalten dann eine Bestätigung über die Höhe der Beteiligung zurück. Diese reichen Sie zusammen mit dem HKP und einer Kopie des Bonusheftes - falls vorhanden - direkt bei Janitos ein.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Kostenzusage per Post. Erst dann sollten Sie mit der Behandlung beginnen - wenn aus medizinischer Sicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung beim ersten Leistungsfall aufgrund der dann stets erfolgenden Arztrückfragen ca. 4-6 Wochen dauern kann.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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