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Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...
Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...
Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...
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Wie definieren sich fehlende Zähne
zu dem Antrag auf Zahnzusatzversicherung für meine Tochter habe ich noch
folgende Frage.
Bei den Fragen zu den Gesundheitsverhältnissen wird unter anderem nach
"fehlenden Zähnen" gefragt.
Zählen als fehlende Zähne auch solche die bei Kindern noch gar nicht alle
vorhanden sind da noch Milchzähne im Gebiss sind?
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Sehr geehrter Anfrager,
Milchzähne, die fehlen, bei denen aber die bleibenden Zähne dahinter angelegt sind, müssen NICHT als fehlend angegeben werden.
Als fehlend wären dies nur dann anzugeben, wenn der Milchzahn bereits ausgefallen ist und Ihnen bekannt ist, dass der dahinter kommende bleibende Zahn NICHT angelegt ist.
Als "fehlend" sind nur unversorgte Lücken anzugeben, wo derzeit Platz für
einen neuen Zahn(-ersatz) vorhanden ist.
Hinweise:
- fehlende Weisheitszähne (8er) sind bei dieser Frage nicht zu berücksichtigen.
- sog. "Lückenschlüsse", d.h. wenn die benachbarten Zähne so dicht zusammengewachsen sind, dass überhaupt kein Platz für einen neuen Zahn(-ersatz) vorhanden ist, sind ebenfalls nicht zu berücksichtigen.
- fehlende 7er-Backenzähne sind auch dann anzugeben, wenn die Weisheitszähne fehlen (auch wenn keine "Lücke" in diesem Sinne vorhanden ist).
- "ersetzte" Zähne (z.B. durch eine Brücke) gelten nicht als fehlend Wichtig: bei CSS und ARAG zählen die Prothesenzähne als fehlende Zähne !
- bei nicht angelegten Milchzähnen besteht grundsätzlich eine Lücke, welche anzugeben ist, wenn der Milchzahn nicht mehr vorhanden ist.
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