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Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Sehr geehrter Herr Waizmann, herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Tatsächlich hatte meine Frau bereits eine Zahnbehandlun ... weiterlesen...


Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.

Dr. Stephan Ziegler, Zahnarzt in Berlin

Eigentlich sind mir Versicherungen ein Graus. Sie versprechen viel und halten wenig. Diese Erfahrung.... weiterlesen...

Axel Langenbach, Zahnarzt in Darmstadt

Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...

Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...

Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

Dr. Marco Lovisa, Zahnarzt in Schwelm

ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...

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Insider-Hinweise:

  1. Schließen Sie keine Versicherung ohne Vorab-Annahmecheck eines unabhängigen Experten ab. Vermeiden Sie unnötige Antragsablehnungen durch unseren Vorab-Annahmecheck! Lesen Sie hier mehr dazu...
  2. Was passiert wenn eine Versicherung einen Zahnarzt-Befund anfordert...




Ist der Zahn Versichert? - Nichtanlage Zahn

(Frage vom 2011-05-16 14:02:06 - diese Frage wurde 1031 mal gelesen)

Folgender Fall:

Patientin, 16j., hat einen persistierenden 55er mit Nichtanlage des 15er. Welcher Tarif gibt Deckung in >5 Jahren?

MFG
Eine Zahnarztpraxis


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(Antwort vom: 2011-05-16 14:02:06 )

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier ist das Problem, dass die Nichtanlage bereits bekannt. Somit ist der Schaden bereits absehbar und entsprechend der Versicherungsfall bereits eingetreten. Versicherungsfälle, die vor Abschluss einer Versicherung bereits eingetreten sind, können grundsätzlich NICHT versichert werden - egal bei welchem Versicherer.

Solange der Milchzahn aber noch vorhanden ist, muss dieser auch nicht als fehlend im Antrag angegeben werden - auch wenn die Nichtanlage ja bereits bekannt ist. Nur Leistung bekommt die Patientin dafür leider niemals.

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