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Ergo Direkt Dentigent - Implantat medizinisch notwendig?
Was heißt denn bezüglich Implantate medizinisch notwendig? Man kann doch fehlende Zähne immer durch Prothesen ersetzen, oder eine Brücke?
Ist die Revision einer Wurzelfüllung auch erstattungsfähig bei der ERGO Direkt DentiGent? Was ist mit der Erneuerung alter Kronen bzw. Füllungen?
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Liebe Fragenstellerin,
es gibt bestimmte Vorgaben, wann eine Implantat-Maßnahme medizinisch notwendig ist und wann nicht. Nur weil der Zahnarzt sagt, dass man da ein Implantat machen kann liegt im Gegensatz zu den anderen Behandlungen noch keine medizinische Notwendigkeit vor.
Die medizinische Notwendigkeit von Implantaten wurde in der sogenannten "Konsensuskonferenz für Implantologie" festgelegt. Da ist ganz genau beschrieben bei welchen Konstellation ein Implantate medizinisch notwendig ist und wann nicht. Diese Informationen können Sie unter http://www.konsensuskonferenz-implantologie.org/ können Sie diese Vorgaben im Bereich "Indikationsgruppen" nachsehen. Der Zahnarzt sollte diese Vorgaben kennen. Dort steht z. B., dass ein Implantate als Ersatz für einen einzelnen fehlenden Zahn nur dann medizinisch notwendig ist, wenn die beiden Nachbarzähne der Lücke noch vollkommen intakt sind. Grund dafür ist, dass die beiden Zähne bei einer Brückenversorgung durch die Kronen beschädigt werden müssten, was beim Implantat nicht der Fall wäre.
Natürlich kommt es auch vor, dass ein Implantat aus medizinischer Sicht notwendig ist, obwohl es gegen die Vorgaben der Konsensuskonferenz für Implantologie verstößt. In diesem Fall ist eine Erstattung aber nur mit einer medizinischen Stellungnahme des behandelnden Arztes zu bekommen. Aus diesem Grund sollten Sie gerade im Bereich Implantologie auf jeden Fall VOR Beginn der Behandlung einen entsprechenden Heilkostenplan beim Versicherer einreichen und auf die schriftliche Kostenzusage warten.
Die Revision einer Wurzelfüllung fällt ja nicht mehr in die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Daher ist es hier genau hier extrem wichtig, dass der Versicherer dafür leistet. Die ERGO Direkt DentiGent würde dafür 100% übernehmen. Auch die Erneuerung von bestehendem Zahnersatz ist durch diesen Tarif abgesichert, solange für den Zahnersatz nicht schon vor Abschluss der Versicherung Behandlungsbedarf bestanden hat.
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