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ARAG Z100 / CSS Zahnarzt Plus --> Kieferorthopädie
ich bin derzeit 27 Jahre alt und möchte gerne mit einer Zahnzusatzversicherung für meine Zukunft vorsorgen. Ich habe mir hierzu die beiden Tarife ARAG Z100 und CSS ausgeguckt. Diese unterscheiden sich, wie ich dies erkennen kann nur im Preis (CSS ist ca. 1,50 €) teurer und darin, dass CSS die Prof. Zahreinigung zu 100 % bezahlt. Die ARAG dagegen nur bis zu 140,- €.
Habe ich hier etwas entscheidendes vergessen?
Eine wichtige Sache ist für mich noch die Frage zu der Kieferorthopädie. Ich hatte als Kind eine Zahnspange. Diese wurde irgendwann entfernt und die Behandlung beendet. Die Fehlstellung wurde aber wohl nie komplett behoben. Heute habe ich immer noch eine Lücke zwischen den beiden Schneidezähnen, habe hiermit aber keine konkreten Probleme. Auch von meinem Zahnarzt wurde hierzu nichts angemerkt. Aber ich weiß ja nicht, wie sich das in Zukunft entwickelt und möchte hier natürlich auf der sicheren Seite sein, falls doch mal regulierend mit einer Zahnklammer eingegriffen werden muss. Daher stellt sich die Frage, ob dieser Fall durch die Versicherung abgedeckt wird, oder ob darauf verwiesen wird, dass es ja schon ein "bestehender Fall" ist, weil ich als Kind mal eine Klammer hatte.
Außerdem hätte ich gerne gewusst, ob ich jetzt nach Abschluss tatsächlich 8 Monate warten muss, bevor ich irgendwelche Leistungen (also primär die Zahnreinigung) in Anspruch nehmen darf.
Des Weiteren wäre interessant zu erfahren, wie sich die Beiträge für die Versicherung entwickeln. Steigen diese stetig mit dem Alter an, oder wie wird hier verfahren?
Ich hoffe Sie können mir an dieser Stelel helfen und meine Fragen beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
C. Erdmann
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Sehr geehrte/r Anfrager/in,
A)
entscheidende Unterschiede sind z.B, dass bei der ARAG auch fehlende Zähne (gegen Zuschlag) mitversichert werden, bei der CSS nicht, dass die ARAG für Zahnbehandlungen (Wurzel-/Parodontalbehandlungen), nur dann leistet, wenn die Kasse nichts leistet (also z.B. bei einer Wurzelbehandlung, bei der die Kasse sagt, der Zahn ist nicht erhaltungswürdig, der Zahnarzt aber meint, doch ist er schon, und das kriegen wir mit einer Wurzelbehandlung noch hin), dass die ARAG etwas restriktiver ist, was Sie bei der professionellen Zahnreinigung erstattet und dass der ARAG Z-100 mit Altersrückstellungen kalkuliert ist, der CSS ZahnarztPlus jedoch ohne.
B)
Nicht alle Zahnzusatzversicherungen leisten auch für (KFO) kieferorthopädische Maßnahmen sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. So leisten z.B. CSS ZahnarztPlus oder Signal A/B und Universa dentPrivat generell für KfO Maßnahmen. Während die CSS, die Universa und Signal sogar für Mehrkosten bei KfO leisten, leistet z.B. die ARAG für diese Mehrkosten nicht. KfO-Mehrkosten fallen dann an, wenn die gesetzliche Kasse (GKV) die KfO-Maßnahme übernimmt, aber höhere Kosten über die Kassenleistung hinaus in Rechnung gestellt werden, was häufig bzw. regelmäßig der Fall ist. Für Erwachsene ist eine KfO-Maßnahme generell keine Kassenleistung. Die Kasse leistet nur in seltenen Ausnahmefällen, die Sie ggf. bei Ihrer Kasse erfragen könnten.
Die Tarife Janitos JA dental plus, DKV/Victoria und Union ZahnPremium leisten nur dann für KFO-Maßnahmen, wenn diese bei Kinder und Jugendlichen durchgeführt werden.
Nun stellt sich die Frage, ob und ggf. wann es sich bei Erwachsenen um eine seitens eines geeigneten Zusatzversicherers erstattungsfähige KfO-Maßnahme handelt.
Wenn jemand nur aus ästhetischen Gründen seine Zähne begradigen lassen wollte, würde das generell keine Zahnzusatzversicherung erstatten.
Der Grund: Es gibt keine Leistung für rein kosmetische Behandlungen, das gilt für alle Krankenversicherungen, GKV und PKV leisten dafür nicht.
Es muss also stets eine medizinische Notwendigkeit vorliegen und es muß sich um eine " behandlungsbedürftige " Zahnfehlstellung handeln.
Für Erwachsene gilt: Wer hat schon völlig gerade Zähne! Bei den meisten erwachsenen Menschen wird der Zahnarzt keinen KfO-Behandlungsbedarf feststellen.
Klar ist: Ein Erwachsener bei dem bereits vor Vertragsabschluß eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung vom Zahnarzt diagnostiziert bekommen hat, kriegt natürlich keine Leistung mehr dafür, weil insoweit der Versicherungsfall bereits vor Vertragsabschluss eingetreten und für solche Fälle leistet ja bekanntlich kein Versicherer.
Die Signal z.B. fragt ganz klar nach einer "Zahnfehlstellung" im Antrag. Damit ist eine "behandlungsbedüftige" Zahnfehlstellung gemeint. Die muss ein Zahnarzt/KfO-Spezialist erkannt haben und Korrekturmaßnahmen angeraten haben.
Hierbei kommt es nicht selten zu Unstimmigkeiten.
So kommt der Fall vor, dass jemand den Zahnarzt wechselt und der neue Zahnarzt diagnostiziert plötzlich eine behandlungsbedüftige Zahnfehlstellung. Der " Neue " rät plötzlich zu einer KFO-Behandlung, obwohl eine solche bei bisherigen Zahnärzten noch nie zur Debatte stand bzw. keineswegs angeraten war. Wenn jemandem, der schon länger mit einem Tarif zahnzusatzversichert ist, der auch bei Erwachsenen für KFO leistet, so etwas passiert, bei dem wäre eine plötzlich " überraschend " festgestellte behandlungsbedürftige Zahnkorrektur grundsätzlich mal mitversichert.
In diesen Fällen ergibt sich für die Betroffenen allerdings noch eine andere Schwierigkeit:
Man muss in Fällen wie dem eben aufgezeigten aber auch überlegen, warum der oder die vorherigen Zahnärzte die Fehlstellung niemals als behandlungsbedürftig diagnostiziert haben. Auch stellt sich die Frage, ob bei einer KFO-Maßnahme für einen Erwachsenen etwaige Nachteile die Vorteile überwiegen könnten. Wir empfehlen allen Betroffenen sich in derartigen Fällen, die leider vorkommen, in Ihrem eigenen Interesse sicherheitshalber eine " echte " zweite Zahnarztmeinung einzuholen, also einfach noch zu einem anderen Zahnarzt zu gehen oder bei der kassenzahnärztlichen Vereinigung nach der Adresse eines Gutachters für solche Fälle zu fragen.
Sollte eine KFO-Maßnahme aufgrund eines Unfalls erforderlich sein, würde die Kasse leisten, allerdings nur im Rahmen der Regelversorgung. Hier würden die CSS oder die Signal für die Mehrkosten für eine "bessere" Behandlung im Rahmen der Versicherungsbedingungen leisten.
C)
Wartezeiten:
1. CSS ZahnarztPlus:
Es gilt zwar für die Prophylaxe keine Wartezeit, der Versicherungsschutz beginnt allerdings erst "real", wenn Sie vom Versicherer angenommen worden sind, d.h. wenn Sie die Police bekommen haben.
Die Prophylaxe-Behandlung ist also frühestens möglich
a) zum formell policiertem Versicherungsbeginn
UND
b) nach Erhalt der Police.
Im Regelfall dauert die Antragsprüfung ca. 3-4 Wochen.
Die Wartezeit für Zahnersatz beträgt 8 Monate.
2. ARAG Z-100:
Die Wartezeit für Zahnersatz (und KFO) beträgt 8 Monate; für Zahnbehandlungen (z.B. PZR) beträgt die Wartezeit nur 3 Monate.
D)
Wie schon unter A) erwähnt, sind die Tarife unterschiedlich kalkuliert. Die ARAG kalkuliert mit Altersrückstellungen, die CSS ohne.
Hierzu folgender weiterführender Link: http://www.hanswaizmann.de/zahnzusatzversicherung/beitrag/3
Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)
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