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Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.

Hallo Waimannteam, ich habe die Antwortpost von Roland Ass. am Samstag bekommen (datiert 14.12.10! also am selben Tag w ... weiterlesen...


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Guido Schwalm, Zahnarzt in Marburg

Bei der Fülle von privaten Zusatzversicherungen ist es selbst für zahnmedizinisches Fachpersonal n.... weiterlesen...

Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...

Dr. Rolf Saatjohann, Zahnarzt in Horstmar

Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...

Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

Dr. Marco Lovisa, Zahnarzt in Schwelm

ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...

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Württembergische PrivatPlus - Wartezeit?

(Frage vom 2011-07-21 10:20:25 - diese Frage wurde 819 mal gelesen)

Werden die kosten sofort übernommen oder muss man erst ein bzw. zwei Jahre einbezahlen bevor es übernommen wird?

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(Antwort vom: 2011-07-21 10:20:25 )

Sehr geehrter Anfrager,

der Tarif der Württembergischen hat folgende Wartezeiten hinterlegt:

Die Wartezeiten betragen für Leistungen aus dem Tarif ZG70 8 Monate, für Leistungen aus dem Tarif BZG20 für Zahnersatz
und Kompositfüllungen 8 Monate, für Zahnprophylaxe 3 Monate, für Leistungen aus dem Tarif ZB für Zahnbehandlung 8
Monate und für reine Zahnprophylaxe 3 Monate!

Sollten innerhalb dieser Wartezeit Schäden auftreten wären diese versichert, jedoch gibt es diesbezüglich nur Erstattung von der Versicherung für Behandlungen nach der Wartezeit.

Weiter sind anfängliche Summenbegrenzungen vorgesehen, welche sich wie folgt gestalten:

Die erstattungsfähigen Aufwendungen sowohl für den Tarif ZG 70 also auch für den Tarif BZG20 werden separat für jede
versicherte Person begrenzt auf einen Rechnungsbetrag von höchstens:

- 1.000 EUR innerhalb der ersten 12 Monate (1. Leistungsjahr)
- 2.000 EUR innerhalb der ersten 24 Monate (1. und 2. Leistungsjahr)
- 3.000 EUR innerhalb der ersten 36 Monate (1., 2. und 3. Leistungsjahr)
- 4.000 EUR innerhalb der ersten 48 Monate (1., 2., 3. und 4. Leistungsjahr).

Ab dem 49. Monat wird bei den erstattungsfähigen Aufwendungen für jedes folgende Leistungsjahr keine Begrenzung mehr vorgenommen. Die vorstehenden Begrenzungen der Rechnungsbeträge gelten nicht für solche ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.

Aus dem Tarif ZB heraus gibt es keinerlei Begrenzungen von Beginn an!!!

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

(Antwort vom: 2011-07-31 09:17:23 )

Ah yes, nceily put, everyone.

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