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Das sagen Kunden über uns
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Sehr geehrter Herr Lova, vielen Dank für Ihre umfangreiche und sehr verständliche Antwort. Mit freundlichen Grüße ... weiterlesen...


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ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Michael Bauer Msc & Dr. Dr. Rolf Briant, Köln, Zahnarzt in 50672 Köln

In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...

Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Thomas Herold, Zahnarzt in Essen

Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...

Zahnplanet, Zahnarztpraxis für Kinder, Zahnarzt in 80801 München

„Wir vom Team Zahnplanet, der Zahnarztpraxis für Kinder in München, empfehlen die Waizmanntabell.... weiterlesen...

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Württembergische PrivatPlus - Wartezeit?

(Frage vom 2011-07-21 10:20:25 - diese Frage wurde 820 mal gelesen)

Werden die kosten sofort übernommen oder muss man erst ein bzw. zwei Jahre einbezahlen bevor es übernommen wird?

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(Antwort vom: 2011-07-21 10:20:25 )

Sehr geehrter Anfrager,

der Tarif der Württembergischen hat folgende Wartezeiten hinterlegt:

Die Wartezeiten betragen für Leistungen aus dem Tarif ZG70 8 Monate, für Leistungen aus dem Tarif BZG20 für Zahnersatz
und Kompositfüllungen 8 Monate, für Zahnprophylaxe 3 Monate, für Leistungen aus dem Tarif ZB für Zahnbehandlung 8
Monate und für reine Zahnprophylaxe 3 Monate!

Sollten innerhalb dieser Wartezeit Schäden auftreten wären diese versichert, jedoch gibt es diesbezüglich nur Erstattung von der Versicherung für Behandlungen nach der Wartezeit.

Weiter sind anfängliche Summenbegrenzungen vorgesehen, welche sich wie folgt gestalten:

Die erstattungsfähigen Aufwendungen sowohl für den Tarif ZG 70 also auch für den Tarif BZG20 werden separat für jede
versicherte Person begrenzt auf einen Rechnungsbetrag von höchstens:

- 1.000 EUR innerhalb der ersten 12 Monate (1. Leistungsjahr)
- 2.000 EUR innerhalb der ersten 24 Monate (1. und 2. Leistungsjahr)
- 3.000 EUR innerhalb der ersten 36 Monate (1., 2. und 3. Leistungsjahr)
- 4.000 EUR innerhalb der ersten 48 Monate (1., 2., 3. und 4. Leistungsjahr).

Ab dem 49. Monat wird bei den erstattungsfähigen Aufwendungen für jedes folgende Leistungsjahr keine Begrenzung mehr vorgenommen. Die vorstehenden Begrenzungen der Rechnungsbeträge gelten nicht für solche ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.

Aus dem Tarif ZB heraus gibt es keinerlei Begrenzungen von Beginn an!!!

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

(Antwort vom: 2011-07-31 09:17:23 )

Ah yes, nceily put, everyone.

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