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Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...
Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...
Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...
Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...
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Hallo Flori,
1. die Zahnersatz-Leistung ist mit 40% nicht ausreichend.
Problem: Die GKV leistet nur auf Basis der sog. Regelversorgung.
Beispiel: einen Backenzahn soll ein Zahnarzt nach Kassenrichtlinien mit einer einfachsten Backenzahnkrone für 230 Euro versorgen. Die GKV erstattet von diesem Betrag 50-65% (je nach Prophylaxe-Nachweis), also maximal 150 Euro.
ABER: reine Regelversorgung kommt in der Praxis kaum vor - eine halbwegs ordentliche Krone kostet ca. 500,- Euro. Eine hochwertige Keramikkrone kostet ca. bis 1000 Euro. Ein Implantat plus Krone sogar ca. 1800 Euro.
Wenn dann die Zusatzversicherung nur 20-40% übernimmt, haben Sie bei einem Implantat z.B. immer noch einen Eigenanteil i.H. von über 50. Stellen Sie sich vor, Sie benötigen mehrere Implantate --> dann müssen Sie TROTZ Zusatzversicherung noch etliche Tausend Euro selbst zahlen (und genau das möchte man ja vermeiden).
Daher vertreten wir seit je her die Auffassung, dass eine gute Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz (und die übrigen Leistungsbereiche, z.B. KFO, Zahnbehandlungen) mindestens (!!!) 50% kassenunabhängig leisten sollte - das ist hier nicht gegeben.
2. die Leistungsbegrenzungen sind ein "Witz":
innerhalb der ersten 3 Jahren werden zusammen (!!!) nur maximal 1000 Euro erstattet, also durchschnittlich auf 333 Euro pro Jahr am Anfang. Gute Tarife leisten schon im ersten / zweiten Jahr ein Vielfaches davon bzw. teilweise sogar ohne Begrenzung.
Darüber hinaus sind die Leistungen auch danach noch langfristig begrenzt!!! Langfristig können während 3 Jahren immer nur maximal 5000 Euro erstattet werden.
3. der Tarif leistet nur für Zahnersatz, nicht wie das wichtig wäre auch für sog. "Zahnbehandlung". Darunter versteht man z.B. hochwertige Individualprophlyaxe (prof. Zahnreinigung), hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen oder Parodontalbehandlungen außerhalb der Kassenrichtlinien, u.a..
Warum auch Leistungen für diesen Bereich sehr wichtig und vor allem auch sehr sinnvoll sind, dazu erhalten Sie mit seperater Mail eine ausführliche Spezial-Information.
MfG
Hans Waizmann
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