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Das sagen Kunden über uns
Hier finden Sie einige Kundenstimmen über unseren Service.
Sehr geehrter Hr. Waizmann,
ich möchte Ihnen an dieser Stelle ein dickes Lob aussprechen. Der gesamte Buchungsablauf p ...
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Das sagen Zahnärzte über uns
Unsere Services werden seit 1995 von Zahnärzten empfohlen.
Immer wieder fragen Patienten nach, welche Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist. Leider ist die.... weiterlesen...
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Fast täglich werden wir von unseren Patienten zum Thema Zahnzusatzversicherungen befragt und für v.... weiterlesen...
In unserer Praxis mit dem Schwerpunkt Implantologie kommt von Patientenseite fast täglich die Frage.... weiterlesen...
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Ergro Direkt Premium - einige Fragen zum Tarif
ich habe einige Fragen zu der o.g. Versicherung:
Wie heisst die Versicherung auf Ihrem Portal?
Gelten die Prozentangaben bei dieser Versicherung auf den Rechnungsbetrag des Zahnarztes oder ist das der Anteil der gesetzlichen Versicherungen, die dann noch einmal zusätzlich von der Ergo übernommen wird?
Die Leistungsbeschränkungen in den ersten 4 Jahren sind mir noch nicht ganz klar. Nehmen wir an, ich benötige im 2. Jahr eine Brücke oder ein Implantat. Die Kosten würden sich auf, nehmen wir an, 2000 Euro belaufen. Was würden in diesem Falle die GKV, die Ergo und ich zahlen müssen?
Lieben Dank für Ihren Service
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Sehr geehrte Fragenstellering,
grundsätzlich sind der DentiGent auf unserer Homepage und die Premium-Produkte der ERGO gleichzustellen. Der Unterschied ist, dass wir die vier Bausteine Zahn-Ersatz-Premium und Zahn-Erhalt Premium in unseren Denti Gent LS gepackt haben.
Was die 5-Angaben angeht, so verhält es sich mit der Erstattung wie folgt:
Sie erhalten eine Gesamterstattung bei Zahnersatz in Höhe von 90%. Diese Gesamterstattung beinhaltet den Anteil der GKV und den Rest zahlt die ERGO. Ihnen bleibt ein Eigenanteil von 10%.
Das gleiche Prinzip ist auf alle Leistungen des Tarifes anzuwenden.
Nun zu den Summenbegrenzungen. Der Tarif ERGO Direkt DentiGent besteht aus den vier Bausteinen Zahn-Ersatz-Basis (ZAB), Zahn-Ersatz-Premium (ZAE), Zahn-Erhalt-Basis (ZBB) und Zahn-Erhalt Premium (ZBE).
In JEDEM dieser Bausteine gibt es folgende Summenbegrenzungen:
1. Versicherungsjahr max. 250,- Euro Erstattung
1. – 2. Versicherungsjahr max. 500,- Euro Erstattung
1. – 3. Versicherungsjahr max. 750,- Euro Erstattung
1. – 4. Versicherungsjahr max. 1.000,- Euro Erstattung
Ab dem 5. Versicherungsjahr ist die Erstattung UNBEGRENZT!!!
Die Bausteine ZAB und ZAE leisten für die gleichen Behandlungen im Bereich Zahnersatz.
Der ZAE erhöht die Leistung von 75% aus ZAB auf 90%. Das bedeutet, dass man hier die Summenbegrenzung aufaddieren kann. So beträgt die Erstattung zum Beispiel für das erste Versicherungsjahr maximal 500,- Euro für .
Bei den Bausteinen ZBB und ZBE verhält es sich etwas anders. Der Baustein ZBE leistet für Wurzel- und Parodontal-Behandlungen sowie die zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien. Der Baustein ZBB erstattet für In- und Onlays, Füllungen sowie Schienen und Aufbissbehelfe (wenn diese keinen kieferorthopädischen Zweck verfolgen). Die einzige Überschneidung bei diesen beiden Bausteinen gibt es bei den Prophylaxe-Maßnahmen. Der Tarifbaustein ZBB erstattet pro Versicherungsjahr maximal 50,- Euro für Prophylaxe, während ZBE alle Kosten für Prophylaxe übernimmt, welche diese 50-Euro-Marke übersteigen.
In Ihrem Beispiel hätten Sie im Jahr 2 eine Erstattungsgrenze von 1.000,- Euro für den Bereich Zahnersatz. Wenn Ihnen also eine Rechnung von 2.000,- Euro vorliegt, wären 90 % davon 1.800,- Euro Erstattung. Die Begrenzung ist aber auf 1.000,- festgesetzt. Daher maximal 1.000,- Euro und die GKV-Leistung. Der Rest bleibt bei Ihnen.
WICHTIG: Wie bei fast allen Tarifen, werden die in Anspruch genommenen Leistungen in den ersten Jahren auf die weiteren Jahre und die Leistungsbegrenzung angerechnet.
D. h. Sie hätten auf die 4 Jahre gesamt 4.000,- Euro Erstattung, wenn Sie aber in Jahr 2 bereits 1.000,- Euro verbrauchen, bleiben nur noch 3.000,- Euro über.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen alle beantworten.
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