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Hallo Herr Ferdinand, vielen Dank für Ihren Einsatz, das ist schon sehr lobenswert. Die Erstattung ist eingegangen - e ... weiterlesen...


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Dr. Marco Lovisa, Zahnarzt in Schwelm

ich verlinke die Waizmann-Tabelle, weil sie hilft, Licht ins Dickicht des Kleingedruckten der Versic.... weiterlesen...

Dr. Ulrich Hofmann,, Zahnarzt in 95444 Bayreuth

Wir verlinken seit Kurzem auf die WaizmannTabelle für Erwachsene und für Kinder. Es ist eine gute.... weiterlesen...

Axel Langenbach, Zahnarzt in Darmstadt

Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...

ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Dr. Klaus-Dieter Bastendorf u. Dr. Clemens Schmid, Zahnarzt in Eislingen

Da sich immer mehr gesetzlich krankenversicherte Patienten eine hochwertige Versorgung beim Zahnarzt.... weiterlesen...

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Versicherungsfall in der Wartezeite bei Union

(Frage vom 2011-07-22 11:32:35 - diese Frage wurde 1598 mal gelesen)

Hallo,

zum 01.06. habe ich über Waizmann eine Zahnzusatzversicherung für meine
Sohn abgeschlossen. Jetzt ist dem Kind ein Milchbackenzahn ausgefallen,
der noch gar nicht dran wäre.

Zahnarzt empfiehlt Kieferorthopade "zum mal Anschauen". Was bedeutet das
für die Wartezeit ?

KV zahlt erst nach Ende der Wartezeit falls eine Behandlung nötig wäre ?

KV nimmt den Besuch bei Orthopäden als Anlass um evtl. Kostenübernahmen
in der Zukunft auszuschliessen ?

Oder sonst was ....Gerne erhalte ich ihre Einschätzung dazu.

(Antwort vom: 2011-07-22 11:32:35 )

Sehr geehrte Fragenstellerin,

vielen Dank für Ihre EMail.

Der Vertrag läuft seit dem 01.06.2011 und Sie haben vermutlich schon den Versicherungsschein vorliegen.

Dann stellt das Herausfallen des Zahnes kein Problem dar. Ab dem Erhalt der Police haben Sie vollen Versicherungsschutz für alle "Schäden", die während der Vertragslaufzeit auftreten. Auch wenn dies während der Wartezeit passieren sollte.

Was die Erstattung angeht verhält es sich wie folgt:

Wenn der Kieferorthopäde nun feststellt, dass etwas gemacht werden muss, wäre das im Rahmen des Versicherungsschutzes versichert, jedoch werden Behandlungen während der Wartezeit nicht erstattet. Alles an Maßnahmen zu diesem Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit wäre allerdings erstattungsfähig und die Versicherung zahlt dafür.

Sie können also ohne Problem zum Kieferorthopäden, wenn Sie den Versicherungsschein bereits haben sollten. Behandeln lassen können Sie aber erst nach 8 Monaten.

(Antwort vom: 2011-07-25 17:11:56 )

Hallo,
unser Zahnarzt hat meinen Sohn (12 J.) zu einer Vorstellung beim Kieferorthopäden geschickt. der hat eine enorme Wartezeit, der termin ist frphestens Mitte seotember. Lohnt es sich, jetzt eine Zusatzversicherung abzuschließen und erst nach Ablauf der Wartezeit den Termin zum ersten Anschauen wahrzunehmen?

(Antwort vom: 2011-07-26 09:53:35 - schrieb www.hanswaizmann.de )


Sehr geehrte/r Anfrager/in,

die Frage ist eher, warum Ihr Zahnarzt Ihren Sohn zum KFO-Spezialisten geschickt hat. Wenn der Zahnarzt bereits eine behandlungsbedürftige Zahnfehlstellung festgestellt hat, wäre diese nicht mehr versicherbar. Es können stets nur künftige Schäden (nicht künftige Behandlungen) versichert werden.

Wenn Sie jetzt eine Versicherung abschließen und dann im Laufe der nächsten Jahre eine KFO-Behandlung beginnen, wird der Versicherer mit großer Wahrscheinlichkeit prüfen, ob er auch in der Leistungspflicht steht. Hierzu wird er den KFO-Spezialisten und/oder den Zahnarzt anschreiben und befragen. Diese/r hat/haben dann korrekt zu antworten.

Wenn Sie sich unsicher sind, wie der Fall genau aussieht, würde ich Ihnen empfehlen, zuerst einmal mit dem Zahnarzt zu klären, was er einen Versicherer bei einer Rückfrage mitteilen müsste.



Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)



(Antwort vom: 2011-07-31 06:04:21 )

Haha, shouldn't you be charging for that kind of knowldege?!



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