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Lieber Herr Waizmann, Fragen über Fragen. Es ist mir mittlerweile schon fast unangenehm, dass ich Sie schon so lange m ... weiterlesen...


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ZA Stefan Günther, Zahnarzt in Berlin

Als „Kassenzahnarzt“ kann ich meinen Patienten den vollen Umfang der in ihrem Falle notwendigen.... weiterlesen...

Axel Langenbach, Zahnarzt in Darmstadt

Unseres Erachtens hat sich die "Waizmann- Tabelle" inzwischen als Marktführer im Vergleich und der .... weiterlesen...

Dr. Mario Reipert, Zahnarzt in Siegen

Die Web-Seite "waizmanntabelle" informiert meine Patienten umfassend zu dem wichtigen Thema Zusatzve.... weiterlesen...

Dr. med. dent. Ulrich Munkes, Zahnarzt in Coesfeld

Viele Patienten sind unsicher ob und wenn ja welche Zusatzversicherung sie abschließen sollen. Da .... weiterlesen...

Dr. Marco Lovisa, Zahnarzt in Schwelm

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Wechsel von ARAG nach Württembergische sinnvoll?

(Frage vom 2011-09-04 10:21:21 - diese Frage wurde 2614 mal gelesen)

Hallo, seit drei Jahren bin ich bei der ARAG mit der Kombination 261, 182, Z100 versichert. Mir gefällt die Behandlung als Privatpatient und frage mich zur Zeit, wie ich diese Kombination sinnvoll optimieren kann.

Es stehen derzeit und in den nächsten Jahren keinerlei größerer Behandlungen an. Eine Zahnlücke ist mit einem Implantat ersetzt.

Ich sehe folgende Möglichkeiten:
1. 261 und 182 lassen, Z100 durch 185 ersetzen. Hier gefällt mir die 70% bei Zahnersatz nicht

2. 261 und 182 lassen. Z100 durch Württembergische PrivatPraxis ersetzen. Hier gefällt mir nicht, dass die KV über mehret Unternehmen verteile. Positiv ist aber die hohe Erstattung.

3. ARAG komplet durch Württembergische ersetzen also AKK, Privat Praxis. Einen stationären Tarif kenne ich allerdings nicht.

Was wäre Ihre Empfehlung? Sehen sie andere Möglichkeiten? Warum taucht ein stationärer Tarif der Württembergisch bei Ihnen im Vergleich nicht auf?

Einige Fragen zu den Zahnzusatztarifen:
1. Leisten die Tarife auch ohne Vorleistung der GKV? Zu welchem Prozentsatz?
2. Wird Parodothosebehandlung bei geringerer Taschentiefe, also ohne Vorleistung der GKV, bezahlt?
3. Auf welche versteckten Kosten muss ich mich in den beiden Tarifen einrichten? (z.B. Keramikverblendungen ab den 6ern bei den ARAG-Tarifen)


(Antwort vom: 2011-09-07 11:13:21 - schrieb www.hanswaizmann.de )

Sehr geehrte/r Anfrager/in,

das ist eine sehr umfangreiche Frage, mal sehen, wie ich das bestmöglich beantworten kann.

A) Mit dem ARAG Z100 und dem 261 haben Sie sehr gute Tarife gewählt. Sie sind also aktuell sehr gut versichert.


B) 182 und 185 – das sind so genannte ambulante Tarife. Als Zusatzversicherungen empfehlen wir diese nicht, weshalb diesbezüglich auch nichts auf unserer Homepage zu finden ist.

Warum empfehlen wir keine ambulante Zusatzversicherung?
Die Tarife sind sehr teuer und im Prinzip reiner Luxus. Wenn man schwer krank ist heilt normal nicht der ambulante Arzt, sondern man muss in das Krankenhaus. Die wichtigere Zusatzversicherung ist deshalb eine " Krankenhauszusatzversicherung " (Das empfiehlt auch Stiftung Warentest schon immer so.)
Wenn Sie sich so komplett zusatzversichern, können Sie sich auch überlegen, ob Sie sich nicht viel besser und günstiger zur Gänze voll privat krankenversichern. Das setzt aber auch beste Gesundheit vor, sonst gibt es Ablehnung oder Leistungsausschlüsse. Bitte das auch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Sollten Sie daran Interesse haben, vermitteln wir Sie gerne an einen Kollegen, der absolut kompetent im Bereich Vollkrankenversicherung berät.


C) Haben Sie einen oder mehrer Tarife über uns abgeschlossen? Dann wenden Sie sich doch am besten mit Ihrer Kundennummer bei uns. Sie können uns auch gerne über dieses Formular www.hanswaizmann.de/zusatzversicherung Ihre Gesundheitsangaben übermitteln, dann können wir mal vorab prüfen, was möglich ist.


D) ARAG komplett durch Württembergische ersetzen? Hierzu ist zu sagen, dass eine Verteilung der Tarife auf mehrer Gesellschaften nicht nachteilig ist. Man erhält in der Regel sowieso keine Rabatte, wenn man mehrer Tarife bei einer Gesellschaft abschließt.


E) Wenn Sie gerne den absoluten Top-Zahntarif abschließen möchte, ist der Tarif Württembergische Privat Plus schon eine sehr gute Empfehlung. Sollten Sie einen Wechsel in Betracht ziehen, bitte unbedingt folgendes Beachten:

1. Sind Sie aktuell in zahnärztlicher Behandlung oder ist eine solche vom Zahnarzt angeraten / geplant? Sofern Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten, sollten Sie diese anstehenden Maßnahmen erst soweit durchführen lassen, dass auf absehbare Zeit keine weiteren Maßnahmen mehr anstehen, d.h. Sie sollten soweit möglich nötige Sanierungen noch mit der alten Zahnzusatzversicherung abrechnen. Erst wenn vorerst keine Maßnahmen beim Zahnarzt angeraten sind, ist es sinnvoll über einen Tarif-wechsel nachzudenken. Zusätzlich genau ansehen, ob und wie lange die Leistungen beim besseren Angebot in den ersten Jahren begrenzt sind und natürlich die übliche 8-monatige Wartezeit, in der gar keine Leistungen möglich sind beachten. Deshalb kann eine neue Versicherung z.B. zum 31.12. gekündigt werden und eine neue evtl. schon etwas früher starten z.B. schon 1.5. desselben Jahres.
Sofern also Behandlungen in nächster Zeit geplant sind, sollten diese auf jeden Fall noch über die bestehende Versicherung abgewickelt werden, damit es nicht zu Problemen kommt.

2. Faustregel: Kündigen Sie niemals den bestehenden Versicherungsschutz, solange Sie den neuen Tarif noch nicht „in der Tasche“, also die Versicherungspolice vorliegen haben. Das könnte sonst zu bösen Überraschungen führen, wenn der bestehende Tarif bereits gekündigt ist und ein neuer Abschluss dann doch nicht realisiert werden kann.

3. Ist ein Neuabschluss bei einem besseren Anbieter überhaupt noch möglich?
Führen Sie bitte unter www.hanswaizmann.de eine Berechnung durch - dort wird direkt online angezeigt, ob ein Abschluss möglich ist.
Die Leistungsunterschiede sind online genau nachvollziehbar.


F) Fragen zu den Zahnzusatztarifen:

1. Leisten die Tarife auch ohne Vorleistung der GKV? Zu welchem Prozentsatz?
a) Z100: Die ARAG leistet für medizinisch notwendige Behandlungen grundsätzlich auch dann, wenn die GKV dafür keine Leistungen mehr vorsieht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Zahnarzt mit deutscher Kassenzulassung aufgesucht wird und dieser zuerst all (noch) zustehenden Leistungen mit der GKV soweit als möglich abgerechnet hat.
b) Privat Plus: Die Leistung ist nicht von einer Vorleistung der GKV abhängig, sofern es sich um medizinisch notwendige Maßnahmen handelt. Im Tarif ZB (Privat Plus besteht aus ZB70+BZG20+ZB) wird die Leistung um 50% verringert, wenn GKV-Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

2. Wird Parodothosebehandlung bei geringerer Taschentiefe, also ohne Vorleistung der GKV, bezahlt?
a) Z100: Der Tarif leistet 100% für Parodontalbehandlungen, sofern keine Leistungspflicht der GKV besteht und eine medizinische Notwendigkeit schon gegeben ist. Leistet die GKV und der Zahnarzt macht eine Behandlung, bei der Mehrkosten entstehen, leistet der Tarif für diese Mehrkosten nicht.
b) PrivatPlus: Grundsätzlich vorgesehene Erstattungsleistung im Bereich Zahnbehandlung 100%.
3. Auf welche versteckten Kosten muss ich mich in den beiden Tarifen einrichten? (z.B. Keramikverblendungen ab den 6ern bei den ARAG-Tarifen)
a) Z100: Keramikverblendungen im Seitenzahnbereich: Das Material wird bis einschließlich Zahn 5 erstattet, das heißt für die endständigen sind nur unverblendete Kronen erstattungfähig.
b) Privat Plus: Keine Leistungen für KFO.


Sollte ich jetzt noch etwas übersehen haben oder noch Fragen offen sein, bitte einfach noch einmal melden – hier im Forum oder direkt bei uns.





Mit freundlichem Gruß
Waizmann Online-Beratung (AM)





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